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    DGAP-Ad-hoc: Coreo AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Immobilien
    Coreo AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung beschlossen

    19.04.2022 / 09:37 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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    Coreo AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung beschlossen

    Frankfurt am Main,19. April 2022 - Der Vorstand der Coreo AG (nachfolgend auch "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021 von EUR 17.540.460,00 um bis zu EUR 5.011.560,00 auf bis zu EUR 22.552.020,00 durch Ausgabe von bis zu 5.011.560 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie ("Neue Aktien") gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie ausgegeben. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 (einschließlich) gewinnberechtigt.

    Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum Bezug angeboten. Innerhalb der Bezugsfrist (voraussichtlich vom 25. April 2022 bis 9. Mai 2022) können die Aktionäre die Neuen Aktien im Verhältnis 7 : 2 (sieben bestehende Aktien berechtigen zum Bezug von zwei Neuen Aktien) zu einem Bezugspreis in Höhe von EUR 1,10 beziehen.

    Das Bezugsangebot erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Ziffer 2 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG"). Ein gemäß § 4 WpPG erstelltes Wertpapier-Informationsblatt wird voraussichtlich am 21. April 2022 veröffentlicht. Ein börslicher Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen.

    Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien können ausgewählten Investoren vom Vorstand, auch parallel zum Bezugsangebot, im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zu dem Bezugspreis in Höhe von EUR 1,10 angeboten werden.

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