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     1015  0 Kommentare 4,2 % weniger beantragte Regelinsolvenzen im Juli 2022 als im Vormonat - Seite 2


    Hinweise auf die Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen nach der amtlichen
    Insolvenzstatistik, deren Ergebnisse erst rund zwei Monate später verfügbar
    sind. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Entwicklung der beantragten
    Regelinsolvenzverfahren in Deutschland monatlich auf der Sonderseite
    Corona-Statistiken im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

    Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu
    denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller
    Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung
    bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die
    persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG),
    Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig
    Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden.

    Die Insolvenzstatistik erfasst keine Unternehmensschließungen, die unabhängig
    von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen Gründen erfolgen.

    Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021 durch Corona und Hochwasser

    Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen für Unternehmen ist zu beachten,
    dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen
    geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht
    für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese
    Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die
    Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen
    noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines
    Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt.

    Beruhte der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den
    Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, war die
    Insolvenzantragspflicht bis 31. Januar 2022 ausgesetzt.

    Weitere Informationen:

    Detaillierte Daten können über die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank
    GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise
    bietet die Fachserie 2, Reihe 4.1.

    Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
    und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
    www.destatis.de/pressemitteilungen.

    Pressekontakt:

    Statistisches Bundesamt
    Pressestelle
    www.destatis.de/kontakt
    Telefon: +49 611-75 34 44

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/5293305
    OTS: Statistisches Bundesamt
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