4,2 % weniger beantragte Regelinsolvenzen im Juli 2022 als im Vormonat - Seite 2
Hinweise auf die Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen nach der amtlichen
Insolvenzstatistik, deren Ergebnisse erst rund zwei Monate später verfügbar
sind. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Entwicklung der beantragten
Regelinsolvenzverfahren in Deutschland monatlich auf der Sonderseite
Corona-Statistiken im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu
denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller
Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung
bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die
persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG),
Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig
Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden.
Die Insolvenzstatistik erfasst keine Unternehmensschließungen, die unabhängig
von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen Gründen erfolgen.
Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021 durch Corona und Hochwasser
Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen für Unternehmen ist zu beachten,
dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen
geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht
für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese
Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die
Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen
noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines
Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt.
Beruhte der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den
Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, war die
Insolvenzantragspflicht bis 31. Januar 2022 ausgesetzt.
Weitere Informationen:
Detaillierte Daten können über die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank
GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise
bietet die Fachserie 2, Reihe 4.1.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/5293305
OTS: Statistisches Bundesamt
von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen Gründen erfolgen.
Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021 durch Corona und Hochwasser
Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen für Unternehmen ist zu beachten,
dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen
geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht
für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese
Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die
Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen
noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines
Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt.
Beruhte der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den
Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, war die
Insolvenzantragspflicht bis 31. Januar 2022 ausgesetzt.
Weitere Informationen:
Detaillierte Daten können über die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank
GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise
bietet die Fachserie 2, Reihe 4.1.
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