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    EQS-Adhoc  760  0 Kommentare TUI AG: Vereinbarung mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds über Rückführung von Stabilisierungsmaßnahmen und deren Refinanzierung mittels Kapitalerhöhung nach Durchführung einer Kapitalherabsetzung - Seite 2

     

    Nach den im Januar 2021 beschlossenen Rekapitalisierungsmaßnahmen hat der WSF das Recht, die Stille Einlage I zum Wandlungspreis in Höhe von 1,00 Euro je Aktie in derzeit bis zu 420 Mio. Aktien der Gesellschaft zu wandeln. Darüber hinaus hat der WSF unter den Optionsscheinen das Recht, derzeit bis zu 58.674.899 Aktien der Gesellschaft zu einem Optionspreis in Höhe von 1,00 Euro je Aktie zu beziehen, wobei der Optionspreis auch durch Einlage der Optionsanleihe geleistet werden kann.

     

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    Durch die Rückführungsvereinbarung erhält die Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2023 das Recht, die Stille Einlage I vollständig zu kündigen und die Optionsanleihe nebst Optionsscheinen vollständig zurückzukaufen, und zwar zu einem Rückführungspreis in Höhe von 730.113.240,00 Euro zuzüglich der bis zur Rückführung unter den Stabilisierungsmaßnahmen auflaufenden Zinsen. Wirtschaftlich berücksichtigt dieser Preis die bestehenden Wandlungs- und Optionsrechte des WSF. Sollte der gewichtete durchschnittliche Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten fünfzehn Kalendertage vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung der nachstehenden genannten Refinanzierungs-Kapitalerhöhung unter Herausrechnung des Erhöhungseffekts der Aktienzusammenlegung („Angepasster Durchschnittskurs“) höher sein als 1,6816 Euro, wird der Rückführungspreis nach Maßgabe der Rückführungsvereinbarung wie folgt erhöht: Der Angepasste Durchschnittskurs abzüglich eines Abschlags in Höhe von 9,3% wird mit dem Gesamtnominalbetrag der Stabilisierungsmaßnahmen in Höhe von EUR 478,7 Mio. multipliziert, wobei der Rückführungspreis auf maximal 957,4 Mio. Euro erhöht werden kann.

     

    Der WSF verpflichtet sich, bis zum 31. Dezember 2023 von seinen Wandlungs- und Optionsrechten aus der Stillen Einlage I und den Optionsscheinen keinen Gebrauch zu machen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, im Falle einer erfolgreichen Durchführung der nachstehend genannten Refinanzierungs-Kapitalerhöhung ihr Rückzahlungs- und Rückkaufsrecht aus der Rückführungsvereinbarung  auszuüben. Sollte es bis zum 31. Dezember 2023 nicht zur vollständigen Beendigung der Stabilisierungsmaßnahmen kommen, zahlt die Gesellschaft an den WSF eine marktgerechte Stillhalteprämie.

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