EQS-Adhoc
TUI AG: Vereinbarung mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds über Rückführung von Stabilisierungsmaßnahmen und deren Refinanzierung mittels Kapitalerhöhung nach Durchführung einer Kapitalherabsetzung
EQS-Ad-hoc: TUI AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme Abschluss einer Vereinbarung mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds über die Rückführung von Stabilisierungsmaßnahmen sowie deren Refinanzierung mittels Kapitalerhöhung nach Durchführung einer Kapitalherabsetzung |
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Hannover, 13. Dezember 2022. Der Vorstand der TUI AG („Gesellschaft“; ISIN DE000TUAG000 (stimm- und dividendenberechtigte Aktien), ISIN DE000TUAG331 (nur stimmberechtigte Aktien)) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds („WSF“) eine Vereinbarung über die Rückführung von Stabilisierungsmaßnahmen geschlossen („Rückführungsvereinbarung“). Diese regelt die angestrebte vollständige Beendigung der vom WSF gewährten Stabilisierungsmaßnahmen durch ein Recht der Gesellschaft (i) zur Rückzahlung der im Januar 2021 vom WSF als stillem Gesellschafter geleisteten Einlage in Höhe von nominal derzeit 420 Mio. Euro („Stille Einlage I“) und (ii) zum Rückkauf der von der Gesellschaft an den WSF begebenen, derzeit noch in Höhe von 58,7 Mio. Euro bestehenden Optionsanleihe 2020/2026 („Optionsanleihe“) sowie der gemeinsam mit der Optionsanleihe begebenen 58.674.899 Optionsrechte („Optionsscheine“). Darüber hinaus regelt die Rückführungsvereinbarung die Durchführung von Kapitalmaßnahmen zum Zweck der Refinanzierung der vorgenannten Maßnahmen.
Nach der Rückführungsvereinbarung ist die Gesellschaft im gesetzlich zulässigen Umfang zunächst verpflichtet, der Hauptversammlung eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit rund 1,785 Mrd. Euro auf dann rund 179 Mio. Euro durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis zehn zu eins nach den Vorschriften des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes vorzuschlagen. Der entsprechende Herabsetzungsbetrag in Höhe von rund 1,606 Mrd. Euro wird in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt und nicht an die Aktionäre ausgeschüttet. Die Kapitalherabsetzung dient der Vorbereitung der Beendigung der Stabilisierungsmaßnahmen und steht damit im Zusammenhang mit der im Januar 2021 erfolgten Rekapitalisierung der Gesellschaft. Die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung einschließlich der vollständigen Tagesordnung und den entsprechenden Beschlussvorschlägen der Verwaltung wird voraussichtlich Anfang Januar 2023 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.