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    EQS-News: va-Q-tec AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
    va-Q-tec gibt Annahmequote für Übernahmeangebot von EQT Private Equity nach Ablauf der initialen Annahmefrist bekannt

    21.02.2023 / 13:00 CET/CEST
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    va-Q-tec gibt Annahmequote für Übernahmeangebot von EQT Private Equity nach Ablauf der initialen Annahmefrist bekannt

     

    • Übernahmeangebot von EQT Private Equity nach Ablauf der initialen Annahmefrist mit einer Quote von 73,89% angenommen
    • Weitere Annahmefrist für va-Q-tec-Aktionäre vom 22. Februar 2023 bis 7. März 2023
    • Vollzug des Übernahmeangebots nicht später als im zweiten Quartal 2023 erwartet

     

    Würzburg, 21. Februar 2023 Die va-Q-tec AG („va-Q-tec“), Pionier hocheffizienter Produkte und Lösungen im Bereich der thermischen Isolation (sog. Super-Wärmedämmung) und der temperaturgeführten Lieferketten (sog. TempChain-Logistik), gibt die Annahmequote für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Fahrenheit AcquiCo GmbH („Bieterin“), eine von EQT Private Equity kontrollierte Gesellschaft und unterstützt durch die Co-Investoren Mubadala Investment Company PJSC und Sixth Cinven Fonds, im Rahmen der initialen Annahmefrist bekannt. Die Annahmequote beträgt 73,89% aller derzeit ausgegebenen va-Q-tec-Aktien und liegt damit über der Mindestannahmeschwelle von 62,5%.

    va-Q-tec-Aktionäre, die das Übernahmeangebot bislang noch nicht angenommen haben, können ihre Aktien während einer weiteren Annahmefrist vom 22. Februar 2023 bis 7. März 2023 um 24:00 Uhr (MEZ) für 26,00 Euro je Aktie andienen. Für die va-Q-tec-Aktionäre bietet sich somit weiterhin die Möglichkeit, von einer attraktiven Prämie von 98% auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der va-Q-tec-Aktie der vergangenen drei Monate bis zum 9. Dezember 2022 zu profitieren[1]. Vorbehaltlich der erforderlichen fusionskontrollrechtlichen Freigaben wird der Vollzug des Übernahmeangebots nicht später als im zweiten Quartal 2023 erwartet. Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt die Bieterin unter anderem, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit va-Q-tec abzuschließen und ein Delisting von va-Q-tec zu veranlassen.

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