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    EQS-Ad-hoc: KPS AG / Schlagwort(e): Dividende
    KPS AG: Herabsetzung des Dividendenvorschlags der Verwaltung an die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021/2022

    05.05.2023 / 21:41 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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    KPS AG: Herabsetzung des Dividendenvorschlags der Verwaltung an die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021/2022

    Die Verwaltung der KPS AG hat in der am 30. März 2023 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021/2022 am 10. Mai 2023 unter Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagen, eine Dividende von EUR 0,19 je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten. Vorstand und Aufsichtsrat haben heute unter Abänderung dieses Gewinnverwendungsvorschlags beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021/2022 der KPS AG in Höhe von EUR 22.914.116,14 in Höhe von EUR 3.741.210,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden, und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 19.172.906,14 auf neue Rechnung vorzutragen.

    Die Herabsetzung des Dividendenvorschlags ist aus Sicht der Verwaltung ein konsequenter Schritt im Interesse der Gesellschaft, um in angemessenem Umfang auf die konjunkturelle Abkühlung im Kernsegment der KPS und die Entwicklung des Zinsniveaus zu reagieren. Der zusätzliche Thesaurierungsbeitrag ist Teil eines Maßnahmenkatalogs, um diesen Unsicherheiten zu begegnen und die Liquiditätsreserven und Kreditlinien der Gesellschaft zu schonen. Nicht zuletzt wird hierdurch auch die Grundlage gefestigt, um flexibel auf Investitionsgelegenheiten reagieren zu können.

    Der Versammlungsleiter wird in der Hauptversammlung am 10. Mai 2023 den geänderten Gewinnverwendungsvorschlag zur Abstimmung stellen. Bereits über das Aktionärsportal abgegebene Briefwahlstimmen zum ursprünglichen Gewinnverwendungsvorschlag sind damit gegenstandslos. Die Gesellschaft wird jedoch dafür Sorge tragen, dass über den geänderten Gewinnverwendungsvorschlag im Aktionärsportal innerhalb der in der Einberufung angegebenen Frist auch im Wege der Briefwahl abgestimmt werden kann.

    Leonardo Musso

    Alleinvorstand

     

    Unterföhring, 5. Mai 2023
     

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