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     233  0 Kommentare ESPG AG sagt geplante Anleihe-Neuemission ab – Anleihe 2018/23 (A2NBY2) soll stattdessen verlängert werden


    Neue Refinanzierungsplanung – die European Science Park Group AG (ESPG) wird die geplante Emission einer neuen Anleihe 2023/26 nicht durchführen und beabsichtigt stattdessen ihre Anleihe 2018/23 (ISIN: DE000A2NBY22) um drei Jahre mit erhöhtem Zinskupon (Erhöhung von 6,00% p.a. auf 9,50% p.a.) zu verlängern. Hintergrund ist die nach Ansicht der Gesellschaft „nicht ausreichende Umtauschquote“ für ihre Anleihe 2018/23 im Rahmen des öffentlichen Umtauschangebots in die neue Anleihe 2023/26.

    Die neue ESPG-Anleihe 2023/26 sollte eigentlich als Umtauschanleihe (für die zum 01. Oktober 2023 auslaufende Anleihe 2018/23) mit einem Volumen von bis zu 46,626 Mio. Euro und einem jährlichen Zinskupon von 9,50% begeben werden. Zunächst hatte das Unternehmen lediglich Anleger mit einem Mindestumtauschvolumen von 100.000 Euro adressiert, zu einem späteren Zeitpunkt wurden auch andere qualitative Anleger (mit geringerem Tauschwert) mit dem Umtauschangebot angesprochen. Aufgrund der zu geringen Umtauschbeteiligung, plant ESPG nun also die Anleihe 2018/23 mitsamt den vorgesehenen Konditionen für die Umtauschanleihe 2023/26 zu verlängern.

    Gläubigerabstimmung erforderlich

    Um die Anleihebedingungen der ESPG-Anleihe 2018/23 zu ändern und eine dreijährige Laufzeit-Verlängerung zu erwirken, müssen die Anleihegläubiger dem Vorhaben des Unternehmens aber erst noch in ausreichendem Maße zustimmen. ESPG beabsichtigt daher, kurzfristig eine Gläubigerversammlung einzuberufen, in der über eine Änderung der Anleihebedingungen in enger Anlehnung an die im Rahmen des öffentlichen Umtauschangebots angebotenen neuen Konditionen Beschluss gefasst werden soll.

    Hinweis: Eine Einladung mit den Details zur Gläubigerversammlung wird über den Bundesanzeiger veröffentlicht.

    Anleihen Finder Redaktion.

    Foto: ESPG AG

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