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     369  0 Kommentare Schlote und SdK einigen sich bei Anleihe-Restrukturierung – 2. AGV am 21. Mai in Harsum


    Grundsätzliche Einigung – die Schlote Holding GmbH und die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) haben sich im Grundsatz auf Änderungen der Anleihebedingungen der Schlote-Anleihe 2019/24 (ISIN: DE000A2YN256) geeinigt. Demnach soll die Herabsetzung des hälftigen Gesamtnennbetrags um 12,5 Mio. Euro (Verzichtsbetrag) nunmehr im Wege eines auflösend bedingten Forderungsverzichts vorgeschlagen werden. Zudem soll die Emittentin jährliche Teilrückzahlungen in Höhe von 500.000 Euro leisten. Des Weiteren soll die Laufzeit der Anleihe nunmehr bis 2029 (und nicht bis 2033) verlängert und der reduzierte Nennbetrag wie bisher mit 6,75% p.a. verzinst werden. Lediglich für die am 21. Mai 2024 fälligen Zinsen soll eine Stundung bis zum neuen Laufzeitende vorgeschlagen werden.

    Der Forderungsverzicht der Anleihegläubiger könne aber wieder außer Kraft treten, sofern die finanzwirtschaftliche Situation von Schlote sich bessert und Zahlungen auf den Verzichtsbetrag erfolgen können. Diese Zahlungen sind somit ebenso an die Liquiditätslage von Schlote geknüpft wie die vereinbarte Zahlung eines Schlussbonus. Die SdK wird zu den Beschlussvorschlägen der Emittentin für die 2. Gläubigerversammlung (2. AGV) Gegenanträge einreichen, welche mit Schlote abgestimmt sein werden.

    Ursprünglich plante die Schlote Holding GmbH aufgrund der wirtschaftlichen Situation eine deutlich umfassendere Restrukturierung ihrer am 21.11.2024 fälligen Unternehmensanleihe 2019/24 (ISIN: DE000A2YN256) mit einem Volumen von 25 Mio. Euro. Dabei sollte der Gesamtnennbetrag der Anleihe in einem Schritt um 50% auf 12,5 Mio. Euro reduziert und die Bond-Laufzeit bis 2033 um neun Jahre bei einem 0%-Kupon verlängert werden. Die SdK hatte jedoch umgehend erklärt, dass ein solches Restrukturierungskonzept nicht zustimmungsfähig wäre.

    2. AGV am 21. Mai um 11 Uhr in Harsum

    Um über die Beschlussvorschläge und die abgestimmten Gegenanträge abzustimmen, lädt Schlote seine Anleihegläubiger zur Teilnahme an einer 2. AGV in Form einer Präsenzveranstaltung am 21. Mai 2024 um 11 Uhr in Harsum ein. Die SdK plant ihrerseits voraussichtlich am 6. Mai 2024 eine Informationsveranstaltung zu den Gegenanträgen abzuhalten.

    Hinweis: Die Einladung zur 2. AGV wird voraussichtlich am 3. Mai 2024 auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht und im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Auch die final zwischen Schlote und der SdK abgestimmten Gegenanträge werden zeitnah hier veröffentlicht

    Aufwandsentschädigung für teilnehmende Anleihegläubiger

    Für den Aufwand, der den Anleihegläubigern durch die Teilnahme an der 2. AGV entsteht, erstattet Schlote allen teilnehmenden Anleihegläubigern einen Betrag in Höhe von 0,25 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen, den der jeweilige Anleihegläubiger zur 2. AGV anmeldet, mindestens jedoch 50,00 Euro je Depot. Die Zahlung der Teilnahmevergütung ist allerdings abhängig vom Erreichen des für die 2. AGV erforderlichen Quorums (von mind. 25% des ausstehenden Anleihevolumens) und soll erst mit Vollzug der Beschlüsse erfolgen.

    Anleihen Finder Redaktion.

    Foto: pixabay.com (Symbolbild)

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    Schlote und SdK einigen sich bei Anleihe-Restrukturierung – 2. AGV am 21. Mai in Harsum Grundsätzliche Einigung – die Schlote Holding GmbH und die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) haben sich im Grundsatz auf Änderungen der Anleihebedingungen der Schlote-Anleihe 2019/24 (ISIN: DE000A2YN256) geeinigt. Demnach soll …

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