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    ESPG lädt zu AGV in Köln  177  0 Kommentare Abstimmung über dreijährige Laufzeit-Verlängerung der ESPG-Anleihe 2018/23 (A2NBY2)


    Im Zuge der geplanten Anleihen-Restrukturierung lädt die European Science Park Group (ESPG) alle Inhaber der ESPG-Anleihe 2018/23 (ISIN: DE000A2NBY22) zu einer Gläubigerversammlung (AGV) am 4. August in Köln ein. Das Unternehmen bittet die Anleihegläubiger, den geplanten Änderungen der Anleihebedingungen zuzustimmen. Demnach soll die Laufzeit der Anleihe um drei Jahre verlängert, der Zinssatz im Verlängerungszeitraum von 6,0% p.a. auf 9,5% p.a. erhöht sowie weitere Verpflichtungen der Emittentin zu Gunsten der Anleihegläubiger angepasst werden. Das platzierte Volumen der Anleihe liegt bei etwa 46 Mio. Euro.

    Hintergrund: Das ESPG-Management hatte sich dazu entschlossen, die angedachte Emission einer neuen 9,50%-Umtauschanleihe 2023/2026 nicht durchzuführen, da aus „mehrheitlich technischen Gründen“ die gewünschte Umtauschquote nicht erreicht werden konnte. Anstatt dessen soll nun die laufenden Anleihe zu ähnlichen Konditionen wie für die Umtauschanleihe vorgesehen, verlängert werden.

    „Wir rechnen mit breiter Zustimmung unserer Gläubiger, da die meisten technischen Hürden, die den Umtausch erschwerten, mittlerweile ausgeräumt sind. Mit den neuen Konditionen bieten wir eine weiterhin sehr attraktive Investitionsmöglichkeit und die Gelegenheit, am beeindruckenden operativen Wachstum unserer Gesellschaft teilzuhaben“, sagt Dr. Ralf Nöcker, Vorstand der ESPG AG.

    AGV am 4. August in Köln – Investoren-Call am 26. Juli

    Die Gläubigerversammlung findet am 4. August ab 11.00 Uhr in Köln statt (Adresse: Bürgerhaus Stollwerck, Raum 310, Dreikönigenstraße 23). Das ESPG-Management wird am 26. Juli 2023 um 11.00 Uhr einen Investoren-Call insbesondere mit weiterführenden Informationen zur Änderung der Anleihebedingungen sowie Informationen zum Ablauf der Gläubigerversammlung, durchführen. Einwahldaten und Anmeldekontakte werden noch auf der Website der ESPG eingestellt.

    Hinweis: Für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung gibt es eine Anmeldefrist von drei Tagen. Alle für die Teilnahme notwendigen Dokumente stehen auf der Webseite der Emittentin (https://www.espg.space) unter der Rubrik „Investor Relations“ unter dem Abschnitt „Corporate Bond“ zur Verfügung. Wer nicht selbst an der Abstimmung teilnehmen kann, kann sich vertreten lassen. Das entsprechende Formular steht ebenfalls zum Download zur Verfügung. Somit müssen Anleger drei Schritte vollziehen: Den Link auf der Homepage nutzen, zweitens ihre Stimme abgeben bzw. den Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen sowie drittens von der depotführenden Bank sowohl einen Besitznachweis als auch den Sperrvermerk übermitteln. Geprägt durch die Urlaubs- und Ferienzeit haben die Banken zurzeit verlängerte Vorlaufzeiten; daher empfiehlt das Unternehmen allen Anlegern, sich umgehend um einen Sperrvermerk zu bemühen.

    Anleihen Finder Redaktion.

    Foto: ESPG AG

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