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     197  0 Kommentare ESPG-Anleihegläubiger stimmen Anleihe-Anpassungen (A2NBY2) zu



    Gläubiger stimmen Anleihe-Anpassungen zu – die Anleihegläubiger der ESGP-Anleihe 2018/23 (ISIN: DE000A2NBY22) der ESPG AG haben auf der heutigen Gläubigerversammlung eine Restrukturierung der besagten Anleihe mit ausreichender Mehrheit beschlossen. So wird die Laufzeit der ESPG-Anleihe 2018/23 um drei Jahre verlängert, der Zinssatz von 6,00 % p.a. auf 9,50 % p.a. erhöht und der Verpflichtungskatalog angepasst. Die Anleihe, die ein platziertes Volumen von rd. 46 Mio. Euro aufweist, wird nun am 1. Oktober 2026 fällig. Zudem wurde mit Rechtsanwalt Klaus Nieding ein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger bestellt und bevollmächtigt.

    Im Einzelnen wurden in der Gläubigerversammlung folgende Beschlüsse gefasst:

    • – Zu den Tagesordnungspunkten II.3. (Beschluss über die Erhöhung der Verzinsung des ausstehenden Kapitals), II.4. (Beschluss über Laufzeitverlängerung und Anpassung der Wahlrückzahlungsperioden), II.5 (Beschlussfassung über die Änderung der Definition „Kontrollwechsel“ und der Rechtsfolgen), II.7. (Beschlussfassung über die Änderung der Regelungen zu Bekanntmachungen und Mitteilungen), II.8. (Beschlussfassung über sonstige technische Änderungen der Anleihebedingungen) sowie II.9. (Beschlussfassung über die vorsorgliche Stundung der Rückzahlung von Kapital und Verzicht auf ein Kündigungsrecht) erfolgten die Beschlussfassungen gemäß den Beschlussvorschlägen der Emittentin, wie sie in der am 17. Juli 2023 im Bundesanzeiger erschienenen Einladung zur Gläubigerversammlung bekanntgemacht worden waren.
    • – Zu Tagesordnungspunkt II.6. (Beschlussfassung über die Anpassung von Verpflichtungserklärungen (Covenants)) setzte sich der (von der Emittentin unterstützte) Gegenantrag einer Anleihegläubigerin durch, wie er am 1. August 2023 auf der Internetseite der Emittentin (https://www.espg.space.de) in der Rubrik „Anlegerbeziehungen“ („Investor Relations“) im Abschnitt „Unternehmensanleihen“ („Corporate Bond“) bekanntgemacht worden war. Zudem wurde die Aufnahme eines weiteren Covenants in Form einer Beschränkung der Neuverschuldung der Emittentin in die Anleihebedingungen gemäß dem betreffenden Tagesordnungsergänzungsverlangen einer Anleihegläubigerin beschlossen, welches am 1. August 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden war.

    Die Emittentin hat den beschlossenen Änderungen der Anleihebedingungen nach eigenen Angaben zugestimmt.

    Anleihen Finder Redaktion.

    Foto: ESPG AG

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