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     981  0 Kommentare Nachricht des Vorstandsvorsitzenden an die Aktionäre der UMT AG

    München (26.09.2023)

     

    Sehr verehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

     

    Mitte Juli diesen Jahres übernahm ich auf kurzfristige Bitte des Aufsichtsrates den Vorstandsvorsitz der UMT United Mobility Technology AG ("UMT AG") mit sofortiger Wirkung.

     

    Wie Sie vielleicht wissen, bin ich selbst seit 2013 ebenfalls treuer Aktionär der UMT AG und schon von daher in hohem Maße am Wohl des Unternehmens interessiert.

     

    Da nun einige Tage seit meiner Amtsübernahme vergangen sind, gestatten Sie mir bitte, Ihnen ein kurzes Update zum Stand der Dinge bei der UMT AG zukommen zu lassen.

     

    1. Jahresabschlussprüfung und Geschäftsbericht 2022

     

    Eine der dringlichsten Aufgaben auf Seiten des Vorstandes war und ist die Fertigstellung des Jahresabschlusses für das abgelaufende Geschäftsjahr 2022, der leider verspätet auf den Weg gebracht wurde.

     

    Üblicherweise wird mit den Vorbereitungen für den Jahresabschluss spätestens im Februar des Folgejahres begonnen. Dies ist leider nicht geschehen. Mein Team und ich konnten diese Arbeiten nach meiner Amtsübernahme nunmehr gemeinsam in wenigen Wochen weitgehend abschliessen und auch die Werthaltigkeit unserer Beteiligungen begutachten lassen. Gemeinsam mit unserer Buchhaltung und dem Abschlussprüfer arbeiten wir derzeit mit Hochdruck daran, die Prüfung fertigzustellen, um den Jahresabschluss zeitnah veröffentlichen zu können.

     

    2. Termin Hauptversammlung

     

    Infolge der geschilderten Verzögerungen bei der Aufstellung und Prüfung des Jahrsabschlusses 2022, war es uns bisher nicht möglich, einen Termin für die alljährlich stattfindende Hauptversammlung festzulegen.

     

    Bitte seien Sie versichert, dass wir unverzüglich im Anschluss an die Veröffentlichung des Jahresabschlusses auch den Termin für die nächste Hauptversammlung, die in diesem Jahr als Präsenzveranstaltung abgehalten wird, bekannt geben. Dort werden Sie die Möglichkeit haben, im direktem Gespräch mit uns Ihre offenen Fragen und Themen zu adressieren.

     

    3. Buchberger

     

    Vor einigen Tagen erreichte Sie eine Ad-hoc-Mitteilung zum aktuellen Stand unserer Klage in Sachen unserer Beteiligung an den beiden Buchberger-Gesellschaften. Üblicherweise wird gesagt, man solle zu laufenden Verfahren keine Stellung nehmen. Ich halte es aber für geboten, Ihnen zumindest in groben Zügen zu erläutern, worum es geht.

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