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     125  0 Kommentare Abcourt schließt zweite Tranche der zuvor angekündigten Privatplatzierung von Einheiten in Höhe von 538.400 $ ab

    NICHT ZUR WEITERGABE AN US-NACHRICHTENDIENSTE ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT

     

    Rouyn-Noranda, Kanada, 12. Oktober 2023 / IRW-Press / - Abcourt Mines Inc. („Abcourt“ oder das „Unternehmen“) (TSX Venture: ABI) gibt bekannt, dass das Unternehmen eine zweite Tranche der am 31. August 2023 angekündigten nicht vermittelten Privatplatzierung mit einem zusätzlichen Bruttoerlös von 538.400 $ abgeschlossen hat. Dabei wurden 13.460.000 Einheiten des Unternehmens („Einheiten“) zu einem Preis von 0,04 $ pro Einheit ausgegeben (das „Emissionsangebot“).

     

    Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens (eine „Stammaktie“) und einem Stammaktienkaufwarrant (ein „Warrant“). Jeder Warrant berechtigt den Inhaber innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten zum Erwerb einer Stammaktie zu einem Preis von 0,05 $.

     

    Der Nettoerlös aus dem Emissionsangebot wird voraussichtlich zu 60 % für die Erschließung und Exploration des Goldprojekts Sleeping Giant im Grünsteingürtel Abitibi in Quebec und zu 40 % für Betriebskapital- und allgemeine Unternehmenszwecke verwendet.

     

    Pascal Hamelin, President und Chief Executive Officer, sowie Christine Lefebvre, Chief Financial Officer des Unternehmens, haben im Rahmen der zweiten Tranche des Angebots 1.750.000 Einheiten bzw. 700.000 Einheiten gezeichnet, was einem Bruttoerlös von insgesamt 98.000 $ entspricht. Dies stellt eine „Related Party Transaction“ (Transaktion mit einer verbundenen Partei) im Sinne von Regulation 61-101 - Protection of Minority Security Holders in Special Transactions („Regulation 61-101“) dar. Die Direktoren des Unternehmens, die für das Emissionsangebot gestimmt haben, haben festgestellt, dass die Befreiungen von den Anforderungen bezüglich der formalen Bewertung und der Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre, die in den Unterabschnitten 5.5(a) und 5.7(1)(a) von Regulation 61-101 vorgesehen sind, in Anspruch genommen werden können, da weder der Marktwert der ausgegebenen Einheiten noch der Marktwert des gezahlten Entgelts 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens übersteigen.

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