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     129  0 Kommentare TE Connectivity vollzieht Akquisition der Schaffner Holding

    Für Sie zusammengefasst
    • TE Connectivity vollzieht Übernahme der Schaffner Holding.
    • TE Connectivity besitzt 98,7% der Schaffner-Aktien.
    • Squeeze-out-Verfahren und Dekotierung der Schaffner Holding geplant.

    Schaffner Holding AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
    TE Connectivity vollzieht Akquisition der Schaffner Holding

    14.12.2023 / 17:40 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

    Schaffhausen/Luterbach, Schweiz – 14. Dezember 2023 – TE Connectivity Ltd. (NYSE: TEL) gibt heute den Vollzug des öffentlichen Kaufangebots für alle sich im Publikum befindenden Aktien der Schaffner Holding (SIX: SAHN) bekannt.

    TE Connectivity hält derzeit 627'658 Schaffner-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 98.7% des ausgegebenen Aktienkapitals und der Stimmrechte der Schaffner Holding.

    TE Connectivity wird ein Squeeze-out-Verfahren einleiten und beim zuständigen Gericht eine Klage um Kraftloserklärung der im Publikumsbesitz verbliebenen Aktien der Schaffner Holding einreichen. Nach dem rechtskräftigen Urteil betreffend die Kraftloserklärung der restlichen, vom Publikum gehaltenen Aktien der Schaffner Holding wird den verbliebenen Aktionären der Angebotspreis als Entschädigung für ihre annullierten Aktien in bar ausbezahlt.

    Zudem hat die Schaffner Holding bei der SIX Exchange Regulation AG ein Gesuch um Dekotierung der Schaffner Holding Aktien eingereicht, um den Dekotierungsbeschluss der ausserordentlichen Generalversammlung vom 7. Dezember 2023 umzusetzen. Die Dekotierung soll nach Vorliegen des rechtskräftigen Kraftloserklärungsurteils erfolgen.

    Zudem hat die Schaffner Holding durch ein Gesuch an die SIX Exchange Regulation AG eine Ausnahme von verschiedenen Publizitätspflichten im Hinblick auf die Dekotierung erwirkt. Die Ausnahme gilt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ad-hoc-Mitteilung. Die Abschnitte I bis III der Ausnahme lauten wie folgt:

     

    «I.          Der Schaffner Holding AG (Emittent) wird unter den Bedingungen, dass (i) das öffentliche Kaufangebot der Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH für den Erwerb sämtlicher sich im Publikum befindender Namenaktien der Schaffner Holding AG vollzogen wurde, (ii) Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH mindestens 90% der Stimmrechte der Schaffner Holding AG hält und (iii) Schaffner Holding AG ein Dekotierungsgesuch bei SIX Exchange Regulation AG eingereicht hat, bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule nach Art. 10 Abs. 1 der Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote vom 21. August 2008 (Übernahmeverordnung, UEV), bis und mit 30. Mai 2024 von folgenden Pflichten befreit:

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