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    EQS-Adhoc  113  0 Kommentare InCity Immobilien AG: INCITY REDUZIERT ERGEBNISPROGNOSE 2023 AUFGRUND EINER AUSSERORDENTLICHEN ABSCHREIBUNG AUF DIE BESTANDSIMMOBILIE „STIFTSTRASSE 18/20“ IN FRANKFURT (MAIN) DEUTLICH

    Für Sie zusammengefasst
    • InCity Immobilien AG reduziert Ergebnisprognose 2023 aufgrund außerordentlicher Abschreibung auf Bestandsimmobilie "Stiftstraße 18/20" in Frankfurt (Main).
    • Externe Marktbewertung ergibt nicht liquiditätswirksame Abschreibung von rund EUR 1,9 Mio.
    • Konzernjahresfehlbetrag für 2023 zwischen EUR 5,0 Mio. und EUR 5,5 Mio. erwartet.

    EQS-Ad-hoc: InCity Immobilien AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
    InCity Immobilien AG: INCITY REDUZIERT ERGEBNISPROGNOSE 2023 AUFGRUND EINER AUSSERORDENTLICHEN ABSCHREIBUNG AUF DIE BESTANDSIMMOBILIE „STIFTSTRASSE 18/20“ IN FRANKFURT (MAIN) DEUTLICH

    15.12.2023 / 12:18 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Schönefeld, 15. Dezember 2023: Die InCity Immobilien AG („InCity AG“) hat sich aufgrund des geplanten Verkaufs von rund 89 % der Geschäftsanteile der die Bestandsimmobilie „Stiftstraße 18/20“ in Frankfurt am Main haltenden Objektgesellschaft dazu entschieden, für die betreffende Liegenschaft eine vorgezogene Marktbewertung durch einen externen Dritten durchführen zu lassen, um einen Verkauf zu marktgerechten Konditionen zu gewährleisten. Aus der externen Marktbewertung ergibt sich eine nicht liquiditätswirksame außerordentliche Abschreibung auf die Immobilie in Höhe von rund EUR 1,9 Mio. Für den InCity Konzern geht der Vorstand nunmehr unter Beachtung weiterer (positiver) Effekte von einem Konzernjahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2023 zwischen EUR 5,0 Mio. und EUR 5,5 Mio. aus (vorherige Konzernprognose: zwischen EUR -3,8 Mio. und EUR -4,3 Mio.). Auf Grund des Gewinnabführungsvertrags der InCity AG mit der die Bestandsimmobilie „Stifttraße 18/20“ haltenden Tochtergesellschaft (IC Objekt8 Frankfurt GmbH) führt diese nicht liquiditätswirksame außerordentliche Abschreibung auf Ebene der Objektgesellschaft zu einer Verlustübernahme durch die InCity AG. Hieraus ergibt sich eine neue Ergebnisprognose der InCity AG (Einzelgesellschaft) für das Jahr 2023 zwischen EUR -2,3 Mio. und EUR -2,8 Mio. (vorherige Prognose: zwischen EUR -0,4 Mio. und EUR -0,9 Mio.).

    Entsprechend den Ausführungen im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2022 bereitet die InCity derzeit den Verkauf von rund 89 % der Geschäftsanteile der die „Stiftstraße 18/20“ haltenden Objektgesellschaft vor. Für die Bestimmung eines marktgerechten Verkaufspreises der Immobilie in einem für die Preisfindung schwierigen Umfeld ist, wie in den Vorjahren zum 31. Dezember eines jeden Jahres, eine – in diesem Fall zeitlich vorgezogene – Markbewertung der zum Verkauf stehenden Immobilie durch einen externen Dritten erfolgt. Heute wurde die InCity AG vom Marktwertgutachter informiert, dass der Marktpreis der Immobilie „Stiftstraße 18/20“ in Frankfurt am Main EUR 5,5 Mio. beträgt. Diese externe Marktbewertung führt zu einer nicht liquiditätswirksamen außerordentlichen Abschreibung auf die Immobilie in Höhe von rund EUR 1,9 Mio. im Dezember 2023. Dies reduziert die Ergebnisprognose im InCity Konzern für das Geschäftsjahr 2023 deutlich: Unter Beachtung weiterer Effekte – die sich insgesamt saldiert jedoch positiv auf die Konzernergebnisprognose 2023 auswirken – ergibt sich nunmehr eine Ergebnisprognose 2023 für den Konzern zwischen EUR -5,0 Mio. und  EUR-5,5 Mio. (vorherige Konzernprognose: zwischen EUR -3,8  Mio. und EUR -4,3 Mio.). Gegenläufig positive Effekte auf die neue Konzerprognose 2023 im Vergleich zu ursprünglichen Konzernergebnsprognose sind insbesondere geringere als ursprünglich geplante Investitionen in die Bestandsimmobilien, die nicht aktiviert worden wären. Unverändert bleibt auch bei der neuen Konzernprognose 2023 festzuhalten, dass die Konzernprognose 2023 rund EUR 1,9 Mio. ordentliche – ebenfalls nicht liquiditätswirksame – HGB-Abschreibungen auf das Sachanlagevemögen (insbesondere auf die Bestandsimmobilien) enthält, da die Bestandsimmobilien zu fortgeführten Anschaffungskosten gemäß HGB bilanziert werden.
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