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    EQS-News  153  0 Kommentare The Grounds löst Kaufvertrag auf und erhält Schadenersatzzahlung

    Für Sie zusammengefasst
    • The Grounds löst Kaufvertrag auf und erhält Schadenersatzzahlung
    • Vertragsauflösung erfolgte einvernehmlich auf Wunsch der Käuferin
    • Projekt wird unverändert und planmäßig durch The Grounds realisiert

    EQS-News: The Grounds Real Estate Development AG / Schlagwort(e): Immobilien
    The Grounds löst Kaufvertrag auf und erhält Schadenersatzzahlung

    28.12.2023 / 18:33 CET/CEST
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    The Grounds löst Kaufvertrag auf und erhält Schadenersatzzahlung

    • Vertrag über Verkauf der Projektentwicklung Terra Homes in Erkner aufgelöst
    • Vertragsauflösung erfolgte einvernehmlich auf Wunsch der Käuferin
    • Projekt wird unverändert und planmäßig durch The Grounds realisiert
    • Erfolgreiche Projektentwicklungsaktivitäten im Gesamtjahr
    • Bekanntgabe einer aktualisierten Guidance für 2023 erfolgt im Januar 2024

    Berlin, 28.12.2023 – Die The Grounds Real Estate Development AG (The Grounds / ISIN: DE000A2GSVV5) hat heute den am 18.03.2022 abgeschlossenen Vertrag über den Verkauf des Projekts Terra Homes in Erkner aufgelöst. Das Projekt mit einem Umsatzvolumen von EUR 18,5 Mio. umfasst die Errichtung von 17 Doppelhäusern bzw. 34 Doppelhaushälften in Erkner-Hohenbinde in der Nachbarschaft der Tesla-Fabrik in Grünheide.

    Die Vertragsauflösung erfolgte einvernehmlich auf Wunsch der Käuferin. Bestandteil der Vereinbarung ist eine Schadensersatzzahlung in Höhe von EUR 5,55 Mio. an The Grounds. Aufgrund des wegfallenden Verkaufserlöses wird sich das Umsatzvolumen von The Grounds im laufenden Geschäftsjahr gegenüber den bisherigen Planungen in dem Maße reduzieren, in welchem der erreichte Baufortschritt nach der Percentage-of-Completion-Methode zum 31. Dezember 2023 bilanzwirksam geworden wäre. In der Bilanz für das erste Halbjahr zum 30.06.2023 wurde hierfür ein Betrag von rund EUR 9,2 Mio. ausgewiesen. Dagegen wird sich die Schadenersatzzahlung ergebniserhöhend auswirken. Eine aktualisierte Guidance für das Jahr 2023 soll – wie bereits angekündigt – im Januar 2024 bekanntgegeben werden.

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