EQS-Adhoc
USU Software AG gibt vorläufige Geschäftszahlen 2023, Ausbau Produktgeschäft und Planung Delisting bekannt
Für Sie zusammengefasst
- USU Software AG bestätigt Jahresprognose mit 132 Mio. Umsatz und 13,3 Mio. EBITDA in 2023.
- Planung für Delisting der Aktien, da Börsennotierung wenig Vorteile bietet.
- Ausbau des Produktgeschäfts geplant, um Wachstum zu fördern und Investitionen zu finanzieren.
EQS-Ad-hoc: USU Software AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Delisting |
Die USU Software AG bestätigt die Jahresprognose und erreichte in 2023 132 Mio. Umsatz sowie 13,3 Mio. EURO Bereinigtes EBITDA. Maßgeblicher Treiber war das Geschäft mit Software as a
Service-(SaaS-)Lösungen, das um 20% auf 17,0 Mio. Euro (2021: 14,2 Mio. Euro) zulegte. Um die positive Entwicklung zu beschleunigen und Marktchancen besser nutzen zu können, plant das Unternehmen
Folgendes.
Der Vorstand der USU Software AG plant mit der Zustimmung des Aufsichtsrats ein Delisting der Aktien der USU Software AG. Die Zulassung bzw. Einbeziehung der USU Aktien an einer Börse bot nach Einschätzung des Vorstands aus strategischer und finanzieller Sicht in der Vergangenheit wenig Vorteile, so dass die mit der zunehmende Regulatorik verbundenen erheblichen Kosten eine Börsennotierung nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen. Bei Abwägung der Gesamtumstände liegt das Delisting im Interesse der Gesellschaft.
Ein Delisting setzt nach § 39 BörsG ein Angebot zum Erwerb sämtlicher USU Aktien voraus. Der Vorstand der Gesellschaft hat ihren Mehrheitsgesellschafter AUSUM GmbH (AUSUM) angesprochen, ob er bereit wäre, ein solches Delisting-Angebot zu unterbreiten. Die AUSUM hat den Vorstand heute darüber informiert, dass eine Tochtergesellschaft der AUSUM derzeit eine Vereinbarung zur Finanzierung eines solchen Delistingangebots anstrebt und sich in einem fortgeschrittenen Verhandlungsstadium dazu befindet. Des Weiteren hat AUSUM dem Vorstand mitgeteilt, dass die zu zahlende Gegenleistung je USU Aktie voraussichtlich in etwa dem gesetzlichen Mindestpreis nach den anwendbaren Regelungen entsprechen soll.
Der Vorstand der USU Software AG plant mit der Zustimmung des Aufsichtsrats ein Delisting der Aktien der USU Software AG. Die Zulassung bzw. Einbeziehung der USU Aktien an einer Börse bot nach Einschätzung des Vorstands aus strategischer und finanzieller Sicht in der Vergangenheit wenig Vorteile, so dass die mit der zunehmende Regulatorik verbundenen erheblichen Kosten eine Börsennotierung nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen. Bei Abwägung der Gesamtumstände liegt das Delisting im Interesse der Gesellschaft.
Ein Delisting setzt nach § 39 BörsG ein Angebot zum Erwerb sämtlicher USU Aktien voraus. Der Vorstand der Gesellschaft hat ihren Mehrheitsgesellschafter AUSUM GmbH (AUSUM) angesprochen, ob er bereit wäre, ein solches Delisting-Angebot zu unterbreiten. Die AUSUM hat den Vorstand heute darüber informiert, dass eine Tochtergesellschaft der AUSUM derzeit eine Vereinbarung zur Finanzierung eines solchen Delistingangebots anstrebt und sich in einem fortgeschrittenen Verhandlungsstadium dazu befindet. Des Weiteren hat AUSUM dem Vorstand mitgeteilt, dass die zu zahlende Gegenleistung je USU Aktie voraussichtlich in etwa dem gesetzlichen Mindestpreis nach den anwendbaren Regelungen entsprechen soll.
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