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     133  0 Kommentare Verwaltungsrat nimmt zu Anträgen von zCapital Stellung

    Für Sie zusammengefasst
    • Verwaltungsrat von Baloise lehnt Anträge von zCapital ab
    • Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkungen sollen bestehen bleiben
    • Aktionäre werden ermutigt, gegen die Anträge zu stimmen

    Baloise Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges
    Verwaltungsrat nimmt zu Anträgen von zCapital Stellung

    26.03.2024 / 07:01 CET/CEST


    Basel, 26. März 2024. Die zCapital AG, Zug, beantragt der Generalversammlung vom 26. April 2024 die Aufhebung der Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkungen der Baloise Holding AG. Der Verwaltungsrat von Baloise ermutigt die Aktionäre, abzustimmen, und empfiehlt, die Anträge von zCapital zur Ablehnung. Er stellt eine Änderung der entsprechenden Statutenbestimmungen auf die Generalversammlung 2025 in Aussicht.

    Der Vermögensverwalter zCapital hat am 21. Februar 2024 dem Verwaltungsrat Anträge zuhanden der Generalversammlung zugestellt, wonach die Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung in den Statuten aufzuheben sei.
    Die Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung wurde von den Aktionären der Baloise eingeführt, um eine möglichst breite Aktionärszustimmung bei wichtigen Beschlüssen sicherzustellen, die Rechte und Interessen der kleinen und mittelgrossen Aktionäre zu schützen und Baloise einen eigenständigen unternehmerischen Weg zu ermöglichen.

    In Vorbereitung einer Stellungnahme hat der Verwaltungsrat das Gespräch mit Aktionären und weiteren Anspruchsgruppen aufgenommen. Die Breite der erhaltenen Rückmeldungen widerspiegelt die unterschiedlichen Meinungen zu diesem Thema.

    Unter Abwägung der Interessen der verschiedenen Anspruchsgruppen und der bislang erhaltenen Rückmeldungen ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass die von zCapital vorgeschlagene vollständige und ersatzlose Aufhebung der Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung nicht im langfristigen Interesse von Baloise und der Mehrheit ihrer Aktionäre ist:

    • Die langfristige Perspektive der Baloise und das Wohl ihrer Anspruchsgruppen wie Kunden oder Mitarbeitenden ist dem Verwaltungsrat wichtig. In der Versicherungsbranche und ganz besonders in der Lebensversicherung ist ein Ausgleich von kurzfristigen und langfristigen Interessen für den Erfolg des Unternehmens sowie für dessen Wertschöpfung entscheidend. Die Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung trägt zu diesem Ausgleich bei.
    • Die Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung verhindert, dass einige wenige Aktionäre die Generalversammlung dominieren. Damit wird das Risiko vermindert, dass Eigeninteressen, insbesondere solche von kurzfristig orientierten Investoren, langfristige Wertschöpfungs- und Unternehmensinteressen verdrängen. Die Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung trägt somit dazu bei, dass die Beschlussfassung der Aktionärsbasis möglichst breit abgestützt ist und schützt somit die Rechte und Interessen der kleinen und mittelgrossen Aktionäre.
    • Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkungen sind in der Schweiz weithin verbreitet und anerkannt. Ein Drittel der Unternehmen im SMI Expanded, zu dem auch die Baloise zählt, verfügt über eine Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung oder verwandte Bestimmungen. Insbesondere kennen auch andere Schweizer Versicherungsunternehmen ähnliche Bestimmungen.

    Der Verwaltungsrat ermutigt die Aktionäre, an der Generalversammlung vom 26. April 2024 abzustimmen, und empfiehlt aus den genannten Gründen, die Anträge der zCapital AG an der Generalversammlung vom 26. April 2024 abzulehnen.

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