Mercedes-Abgasskandal
Verkündet OLG Stuttgart am 28. März 2024 Urteil in Musterfeststellungsklage? / Dr. Stoll & Sauer rechnet mit positivem Ausgang für Verbraucher
Lahr (ots) - Die juristische Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals der
Mercedes-Benz-Group AG (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/musterfest
stellungsklage-mercedes) steuert auf einen Höhepunkt zu. Am Donnerstag, dem 28.
März 2024, will das Oberlandesgericht Stuttgart in der Musterfeststellungsklage
gegen den Autobauer seine Entscheidung verkünden, wie es das Gericht nach der
zweiten Verhandlung am 21. September 2023 angekündigt hatte. Der Vorsitzende
Richter des 24. Senats am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, Thilo Rebmann, ließ
bei diesem Termin durch vorläufige Einschätzungen erkennen, dass der Senat
Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtungen in den streitgegenständlichen
Fahrzeugen sehe. Sogar vorsätzliches und sittenwidriges Handeln hielt der Senat
teilweise für möglich. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den
Autohersteller im Namen von rund 2.800 Verbrauchern verklagt (Az.: 24 MK 1/21).
Die Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertreten in dem Verfahren den vzbv in
einer Spezialgesellschaft - wie bereits 2020 erfolgreich gegen die Volkswagen
AG, als es zu einem Vergleich in Höhe von 870 Millionen Euro kam.
BGH-Diesel-Urteil wirkt bei Mercedes-Musterfeststellungsklage
Mercedes-Benz-Group AG (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/musterfest
stellungsklage-mercedes) steuert auf einen Höhepunkt zu. Am Donnerstag, dem 28.
März 2024, will das Oberlandesgericht Stuttgart in der Musterfeststellungsklage
gegen den Autobauer seine Entscheidung verkünden, wie es das Gericht nach der
zweiten Verhandlung am 21. September 2023 angekündigt hatte. Der Vorsitzende
Richter des 24. Senats am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, Thilo Rebmann, ließ
bei diesem Termin durch vorläufige Einschätzungen erkennen, dass der Senat
Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtungen in den streitgegenständlichen
Fahrzeugen sehe. Sogar vorsätzliches und sittenwidriges Handeln hielt der Senat
teilweise für möglich. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den
Autohersteller im Namen von rund 2.800 Verbrauchern verklagt (Az.: 24 MK 1/21).
Die Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertreten in dem Verfahren den vzbv in
einer Spezialgesellschaft - wie bereits 2020 erfolgreich gegen die Volkswagen
AG, als es zu einem Vergleich in Höhe von 870 Millionen Euro kam.
BGH-Diesel-Urteil wirkt bei Mercedes-Musterfeststellungsklage
Die Chancen der Verbraucher auf eine positive Entscheidung in der
Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group-AG stehen nach Ansicht
der Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sehr gut. Hintergrund ist die neue
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs
(BGH). Mehr Infos zu den Entwicklungen am EuGH
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/eugh-thermofenster) und BGH
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/bgh-urteil) gibt es auf unseren
Spezial-Websites. Dr. Stoll & Sauer fasst die Verhandlung am 21. September 2023
und daraus resultierende Erkenntnisse noch einmal zusammen:
- Gerade am zweiten Verhandlungstermin hatte der 24. Senat am OLG Stuttgart klar
gemacht, dass er die neue Rechtsprechung umsetzen werde. "Wir wollen den BGH
nicht in Frage stellen." Mit diesem Satz gab der Vorsitzende Richter am
Oberlandesgericht Stuttgart, Thilo Rebmann, die neue Richtung im Verfahren zur
Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG vor. Für Verbraucher
war das im Grunde eine gute Nachricht, für Mercedes könnte es jetzt teuer
werden.
- Der Bundesgerichtshof hatte am 26. Juni 2023 ein neues Kapital im
Diesel-Abgasskandal der Automobilindustrie aufgeschlagen.
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/bgh-urteil) Die Hürden für
erfolgreiche Diesel-Klagen senkte der BGH in drei Musterverfahren gegen Audi,
VW und Mercedes erheblich. Bereits der Nachweis fahrlässigen Handelns genügt
Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group-AG stehen nach Ansicht
der Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sehr gut. Hintergrund ist die neue
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs
(BGH). Mehr Infos zu den Entwicklungen am EuGH
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/eugh-thermofenster) und BGH
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/bgh-urteil) gibt es auf unseren
Spezial-Websites. Dr. Stoll & Sauer fasst die Verhandlung am 21. September 2023
und daraus resultierende Erkenntnisse noch einmal zusammen:
- Gerade am zweiten Verhandlungstermin hatte der 24. Senat am OLG Stuttgart klar
gemacht, dass er die neue Rechtsprechung umsetzen werde. "Wir wollen den BGH
nicht in Frage stellen." Mit diesem Satz gab der Vorsitzende Richter am
Oberlandesgericht Stuttgart, Thilo Rebmann, die neue Richtung im Verfahren zur
Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG vor. Für Verbraucher
war das im Grunde eine gute Nachricht, für Mercedes könnte es jetzt teuer
werden.
- Der Bundesgerichtshof hatte am 26. Juni 2023 ein neues Kapital im
Diesel-Abgasskandal der Automobilindustrie aufgeschlagen.
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/bgh-urteil) Die Hürden für
erfolgreiche Diesel-Klagen senkte der BGH in drei Musterverfahren gegen Audi,
VW und Mercedes erheblich. Bereits der Nachweis fahrlässigen Handelns genügt
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