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    Bundesfinanzhof  145  0 Kommentare Finanzamt darf Schweizer Bankkonten abfragen

    Für Sie zusammengefasst
    • Schweizer Banken dürfen Informationen zu Konten und Depots deutscher Kunden an deutsche Finanzämter übermitteln.
    • Dies verletzt kein Grundrecht und dient der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, so der Bundesfinanzhof.
    • Klagen von Steuerpflichtigen wurden abgewiesen, da der Informationsaustausch die Steuerehrlichkeit sichern soll.

    MÜNCHEN (dpa-AFX) - Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Kunden an die deutschen Finanzämter übermitteln. Das verletze kein Grundrecht und sei zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gerechtfertigt, entschied der Bundesfinanzhof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

    Geklagt hatten Steuerpflichtige, die durch die Übermittlung der Kontostände auf einem Schweizer Bankkonto ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sahen. Das Finanzgericht Köln und der BFH wiesen dies zurück: Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten diene "der Sicherung der Steuerehrlichkeit und der Verhinderung von Steuerflucht"./rol/DP/mis






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    Bundesfinanzhof Finanzamt darf Schweizer Bankkonten abfragen Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Kunden an die deutschen Finanzämter übermitteln. Das verletze kein Grundrecht und sei zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gerechtfertigt, entschied der Bundesfinanzhof in einem …

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