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    EQS-News  197  0 Kommentare SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung

    Für Sie zusammengefasst
    • SINGULUS TECHNOLOGIES AG ruft zur Stimmabgabe in Abstimmung ohne Versammlung auf
    • Zeitraum für Stimmabgabe: 25. bis 29. April 2024
    • Emittentin lädt Anleihegläubiger zur Teilnahme ein, um Anleihebedingungen zu erweitern

    EQS-News: SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Anleihe
    SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung

    10.04.2024 / 08:30 CET/CEST
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Presseinformation

    SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung (Anleihe, ISIN: DE000A2AA5H5, WKN: A2AA5H)

    Kahl am Main, 10. April 2024 – Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) veröffentlicht eine Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG (Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN: DE000A2AA5H5, WKN: A2AA5H).

    Die Emittentin lädt die Inhaber der Schuldverschreibungen zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums

    von Donnerstag, den 25. April 2024, um 0:00 Uhr (MESZ),

    bis Montag, den 29. April 2024, um 24:00 Uhr (MESZ)

    gegenüber dem Notar Dr. Olaf Gerber mit Amtssitz in Frankfurt am Main ein.

    Die vollständige Aufforderung zur Stimmabgabe ist ab dem 10. April 2024 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite von SINGULUS TECHNOLOGIES (www.singulus.com) unter dem Link https://www.singulus.com/de/glaeubigerversammlung/ abrufbar.

    SINGULUS TECHNOLOGIES lädt die Anleihegläubiger ein, an der Abstimmung teilzunehmen und im Sinne der Gesellschaft den Beschlussvorlagen zuzustimmen und so das Unternehmen bei seinem weiteren Weg zu unterstützen. SINGULUS TECHNOLOGIES schlägt den Anleihegläubigern vor, die Anleihebedingungen um mehrere Punkte zu erweitern und freut sich darauf, die Anleihegläubiger bei der Abstimmung ohne Versammlung begrüßen zu können.

    Sollte die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG nicht beschlussfähig sein, da das erforderliche Quorum von 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde, wird SINGULUS TECHNOLOGIES zu einer folgenden zweiten Gläubigerversammlung einladen. Bei der zweiten Gläubigerversammlung beträgt das erforderliche Quorum 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen.

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