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    Huber Automotive-Anleihe 2019/24 (A2TR43)  481  0 Kommentare Zweite Gläubigerversammlung am 03. Mai 2024 um 14 Uhr


    Die Huber Automotive AG lädt die Anleihegläubiger ihre 6,00%-Anleihe 2019/24 (ISIN: DE000A2TR430) zur zweiten Gläubigerversammlung ein: Diese findet am 3. Mai 2024 um 14:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Industrie- und Businesspark 213, 73347 Mühlhausen im Täle statt. Der Vorstand der Huber Automotive AG schlägt den Anleihegläubigern unter anderem vor, die Anleihe um drei Jahre bis zum 16. April 2027 bei einem erhöhten Zinskupon von 7,50% p.a. zu verlängern. Für die Beschlussfähigkeit im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung ist ein Quorum von mindestens 25 % der ausstehenden Anleihen (d.h. Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von mindestens 5.115.000 Euro) erforderlich. Dazu muss eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 75% den Beschlüssen zustimmen.

    ANLEIHE CHECK: Die Anleihe 2019/24 der Huber Automotive AG (ISIN: DE000A2TR430) ist mit einem Zinskupon von 6,00% p.a. (Zinstermin jährlich am 12.04.) ausgestattet und hat ein platziertes Volumen von 20,46 Mio. Euro.

    Anmeldung bis 30. April 2024

    Die Anleihegläubiger müssen sich zur zweiten Gläubigerversammlung (2. AGV) bis spätestens 30. April 2024 inklusive eines Nachweises anmelden. Auch Anleihegläubiger, die bereits an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben, müssen – um ihre Stimmrechte aus der Anleihe in der zweiten Gläubigerversammlung ausüben zu können – einen (neuen) besonderen Nachweis mit einem (neuen) Sperrvermerk einreichen sowie danach an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich in dieser vertreten lassen und nochmals abstimmen.

    Hinweis: Kann oder will ein Anleihegläubiger nicht persönlich bei der zweiten Gläubigerversammlung am 3. Mai 2024 anwesend sein und besteht für ihn keine Möglichkeit eine Vollmacht an einen Dritten zu erteilen, der ihn bei der zweiten Gläubigerversammlung in Mühlhausen im Täle vertritt, dem bietet die Huber Automotive AG alternativ eine Abstimmungsmöglichkeit über einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter an. Das Unternehmen hat auf seiner Internetseite unter www.huber-automotive.com, Rubrik „Investor Relations“ / Unterpunkt „Anleihe“ die für die Anmeldung, den Nachweis der Teilnahmeberechtigung und ggf. einer Vertretung oder Abstimmung durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter erforderlichen Dokumente zugänglich gemacht hat.

    Anleihen Finder Redaktion.

    Titelfoto: pixabay.com

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