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    DGAP-Adhoc  842  0 Kommentare Maier + Partner AG: Kapitalerhöhung Zeichnung vom 9 bis 22 Dezember 2011!Die Veröffentlichung erfolgt auch im ebundesanzeiger - weitere Info's unter www.ahv-mp.de (deutsch)

    Maier + Partner AG: Kapitalerhöhung Zeichnung vom 9 bis 22 Dezember 2011!Die Veröffentlichung erfolgt auch im ebundesanzeiger - weitere Info's unter www.ahv-mp.de

    Maier + Partner AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung

    06.12.2011 12:15

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Maier+Partner AG

    Reutlingen

    ISIN: DE0006552805

    WKN: 655 280

    Bezugsangebot an die Aktionäre

    In der Hauptversammlung der Gesellschaft am Freitag, dem 13. Mai 2011,

    wurde folgender Beschluss gefasst:

    a) Unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der unter

    Tagesordnungs¬punkt 1b be-schlossenen Kapitalherabsetzung und der

    dazugehörenden Satzungs¬änderung in das Handels-register wird das

    Grundkapital der Gesellschaft von Euro 408.875,00 um bis zu Euro 817.750,00

    auf bis zu Euro 1.226.625,00 durch Ausgabe von bis zu 817.750 nennwertlosen

    auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht.

    b) Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gegen Bareinlagen zum geringsten

    Ausgabe¬betrag von Euro 1,00 je Aktie ohne Aufgeld, also zum

    Gesamtaus¬gabebetrag von Euro 1,00 je Aktie.

    c) Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 2 zum Bezug

    angeboten. Nicht bezogene Aktien können nach Fristablauf von Altaktionären

    gezeichnet werden, wobei die Zuteilung dieser Aktien im Verhältnis der von

    diesen Aktionären ausgeübten Bezugsrechte untereinander erfolgt. Sollte es

    zu einer Überzeichnung kommen, wird quotal zugewiesen. Bei einer

    Unterzeichnung können die neuen Aktien an Investoren zu einem Preis von 1

    EUR ausgegeben werden.

    d) Die neuen Aktien sind rückwirkend ab dem 1. Januar 2011

    gewinnberechtigt.

    e) Die Zeichnung der neuen Aktien kann längstens bis zum Ablauf des 22.

    Dezember 2011, 24:00 Uhr, erfolgen. Die zu entrichtende Einlage, die der

    Anzahl der gezeichneten Neuen Aktien mal Ausgabebetrag entspricht, ist auf

    das Sonderkonto Kapitalerhöhung einzuzahlen. Zeichnungen, die nach dem 22.

    Dezember 2011 erfolgen oder für die zu entrichtende Einlage nicht bis zum

    22. Dezember 2011 geleistet wurde (entscheidend ist der Eingang auf dem

    Sonderkonto Kapitalerhöhung), können nicht berücksichtigt werden. Für die

    Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Zahlung, des Bezugsnachweises sowie der

    ordnungsgemäß ausgefertigten Zeichnungsscheine bei der Gesellschaft

    maßgeblich.

    f) Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die

    weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung

    festzulegen.

    g) Der Beschluss über die Kapitalerhöhung wird ungültig, wenn nicht bis

    zum Ablauf des 13. Februar 2012 die Durchführung der Kapitalerhöhung im

    Handelsregister eingetragen ist.

    Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben hierzu am 10. November 2011

    beschlossen:

    Die Zeichnungsfrist für die neuen Aktien beginnt am 09. Dezember 2011 und

    endet am 22. Dezember 2011, 24:00 Uhr.

    Der Beschluss der Hauptversammlung über die Kapitalerhöhung ist noch nicht

    im Handels-register eingetragen worden. Die vorliegende Bezugsaufforderung

    steht deshalb rein vorsorglich unter dem Vorbehalt der Eintragung des

    Kapitalerhöhungsbeschlusses im Handelsregister.

    Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären hiermit im Verhältnis 2

    zum unmittelbaren Bezug angeboten. Auf je eine alte Stückaktie, die ein

    Aktionär nach Durchführung der Kapitalherabsetzung hält, kann dieser 2 neue

    Aktien gegen Bareinlage zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie

    börsenumsatzsteuerfrei zeichnen und beziehen.

    Es werden nur ganze Aktienstücke ausgegeben. Bruchteile können an die

    Gesellschaft veräußert oder zu ganzen Stücken zusammengelegt werden.

    Wir fordern unsere Aktionäre hiermit auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen

    Aktien ab sofort

    bis spätestens zum 22. Dezember 2011, 24:00 Uhr,

    eingehend bei der Geschäftsstelle der Gesellschaft unter der Anschrift:

    Maier+Partner AG

    c/o PEUS-Testing GmbH,

    z. Hd. Herrn Helmut Roppelt, Max Roth Str. 1, D-76571 Gaggenau

    - auch vorab per Fax unter der Nummer +49.7225.9636.3334 - auszuüben und

    mit Depotnachweis zum Datum der Veröffentlichung dieser Bezugsaufforderung

    im elektronischen Bundesanzeiger mitzuteilen, wie viele neue Aktienstücke

    sie beziehen möchten. Auch eine teilweise Ausübung des Bezugsrechts ist

    möglich. Bei fristgemäßer Anmeldung des Bezugsrechtes hat die Zeichnung der

    bezogenen neuen Aktien durch die Bezugsberechtigten durch Einreichung eines

    Zeichnungsscheines

    bis spätestens zum Ablauf des 22. Dezember 2011, 24:00 Uhr,

    zu erfolgen. Zur Wahrung der Zeichnungsfrist reicht die Übermittlung des

    Zeichnungs-scheines per Fax, die Originalzeichnungsscheine sind jedoch

    unverzüglich nach Fax-übermittlung der Gesellschaft unter der o. g. Adresse

    zur Verfügung zu stellen. Zeichnungs-scheine sind bei der Geschäftsstelle

    der Gesellschaft erhältlich und werden auf ent-sprechendes Verlangen per

    Post zugesandt oder können im Internet unter www.ahv-mp.de heruntergeladen

    werden.

    Das Bezugsrecht der Aktionäre erlischt, wenn es nicht fristgemäß ausgeübt

    wurde. Mit der Bezugsanmeldung ist der Bezugspreis in Höhe von EUR 1,00 x

    der Zahl der bezogenen neuen Aktien auf das Sonderkonto KE der

    Maier+Partner AG beim Bankhaus Gebr. Martin AG, BLZ 610 300 00, Kontonummer

    511 76 zu zahlen.

    Die Bezugsrechte werden nicht gehandelt. Eine Provision wird nicht erhoben.

    Hinweis zur Rangfolge: Es können die nicht aufgrund von Bezugsrechten

    gezeichneten neuen Aktien von Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und

    von Dritten gezeichnet werden. Dabei werden Zeichnungen aufgrund von

    ausgeübten Bezugsrechten vorrangig berücksichtigt. Zeichnungen von

    Aktionären und Dritten außerhalb des Bezugsrechtes werden untereinander

    jeweils in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs des Zeichnungs-scheines

    bei der Gesellschaft berücksichtigt.

    Gaggenau, im Dezember 2011

    Der Vorstand

    06.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Maier + Partner AG

    Auchtertstraße 8

    72770 Reutlingen

    Deutschland

    Telefon:

    Fax:

    E-Mail:

    Internet: www.ahv-mp.de

    ISIN: DE0006552805

    WKN: 655280

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); London

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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