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    European Uranium Resources unterzeichnet Aktienkaufvereinbarung zur Veräußerung seiner Uranprojekte in der Slowakei

     

    Vancouver, 9. Mai 2014 – European Uranium Resources Ltd. (das „Unternehmen“) (TSXV: EUU) hat eine Aktienkaufvereinbarung („SPA“) unterzeichnet, die eine am 4. April 2014 unterzeichnete und bekannt gegebene verbindliche Absichtserklärung („Heads of Agreement“) ersetzt. Vertragsgegenstand der SPA ist der Verkauf der unternehmenseigenen Uranprojekte Kuriskova und Novoveska Huta in der Slowakei an Forte Energy NL („Forte“) (ASX/AIM: FTE).

     

    Mit diesem Verkauf veräußert das Unternehmen seine einzigen noch verbleibenden Mineralprojekte. Das Unternehmen hat die Absicht, Mineralprojekte in Form einer Optionsbeteiligung oder den Erwerb verschiedener anderer Rohstoffprojekte in ganz Europa zu prüfen. Nach Abschluss der Transaktion verfügt das Unternehmen über die für die Umsetzung seines Geschäftsplans nötige erste Finanzierung.

     

    Die SPA bedarf der Zustimmung der zuständigen Behörden und der Aktionäre beider Unternehmen (European Uranium Resources und Forte). Die Vereinbarung enthält folgende Bestimmungen:

     

    1.      Forte emittiert 915.937.500 voll einbezahlte Stammaktien (die „Consideration Shares“), die am 4. April 2014 einen Kurswert von rund 7.500.000 $ erzielten.

     

    2.      Forte bezahlt an das Unternehmen bei Abschluss 1.000.000 $.

     

    3.      Forte gewährt dem Unternehmen eine zeitlich unbegrenzte Förderbeteiligung von 1 % für die Urankonzessionen Kuriskova und Novoveska Huta.

     

    Am 4. April 2014 entsprach der Verkaufspreis vor der Festsetzung des Wertes der Förderbeteiligung rund 8,5 Millionen $. Die Marktkapitalisierung der Aktien des Unternehmens zum Zeitpunkt der Aussetzung des Handels Anfang Dezember 2013 betrug 6,3 Millionen $. Der Verkaufspreis entspricht einem Aufschlag von annähernd 35 %.

     

    Im Rahmen der Absichtserklärung („Heads of Agreement“) und deren Bekanntgabe durch das Unternehmen am 4. April 2014 war ursprünglich vorgesehen, dass das Unternehmen 854.875.000 der „Consideration Shares“ anteilig auf die Aktionäre des Unternehmens verteilt.

     

    Im Rahmen der SPA ist nunmehr vorgesehen, dass diese Consideration Shares“ ratierlich auf das Unternehmen übertragen werden, um nicht gegen das in Australien gesetzlich vorgeschriebene Übernahmeverbot („Australia Takeovers Prohibition“) zu verstoßen, das unter anderem - mit bestimmten Ausnahmen - den Erwerb einer relevanten Beteiligung an einem Unternehmen in Form von ausgegebenen Stimmanteilen verbietet, wenn im Zuge der entsprechenden Transaktion eine Person mehr als 20 % der Stimmanteile erhält bzw. sich die von einer Person gehaltenen Stimmanteile von über 20 % auf weniger als 90 % erhöhen.

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    IRW Press
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