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    EANS-Stimmrechte  312  0 Kommentare HIRSCH Servo AG / Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung - Seite 2


    Ortszeit Wien, durch schriftliche Erklärung gegenüber der UniCredit Bank
    Austria AG (FN 150714 p), Schottengasse 6-8, A-1010 Wien, als Annahme- und
    Zahlstelle, angenommen werden.

    Das Ergebnis dieses Angebotes wurde am 05.06.2014 gemäß § 19 Abs 2 ÜbG
    veröffentlicht. Gemäß § 19 Abs 3 ÜbG verlängerte sich die Annahmefrist um
    weitere 3 Monate ab Veröffentlichung des Ergebnisses für diejenigen Aktionäre,
    die das Angebot bis 28.05.2014, 18:00 Uhr, Ortszeit Wien, nicht angenommen
    hatten. Die Nachfrist gemäß § 19 Abs 3 ÜbG ist am 05.09.2014, 18:00 Uhr,
    Ortszeit Wien, ausgelaufen.

    Auch während der Nachfrist konnte das Angebot durch schriftliche Erklärung
    gegenüber der UniCredit Bank Austria AG (FN 150714 p), Schottengasse 6-8, A-
    1010 Wien, als Annahme- und Zahlstelle, angenommen werden. Die Annahme musste
    innerhalb der Nachfrist der Depotbank des jeweiligen Aktionärs zugehen, wobei
    die jeweilige Depotbank die Angebotsannahme spätestens am dritten Börsetag nach
    Ablauf der Nachfrist (d.h. spätestens am 10.09.2014) an die Annahme- und
    Zahlstelle weiterzuleiten hatte.

    Mit der Annahme des Angebots kam ein Kaufvertrag über die verkauften Aktien
    zwischen jedem annehmenden Aktionär der HIRSCH Servo AG als Verkäufer und der
    Herz Beteiligungs Ges.m.b.H. als Käufer nach Maßgabe der in der
    veröffentlichten Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen zustande. Der
    Kaufpreis für die Aktien war den jeweiligen Aktionären, die das Angebot während
    der Nachfrist angenommen haben, von der Herz Beteiligungs Ges.m.b.H. spätestens
    am 19.09.2014 Zug um Zug gegen Übertragung der Aktien auszuzahlen.

    Infolgedessen wurden die erworbenen Aktien an der HIRSCH Servo AG am 12.09.2014
    auf das Depot der Herz Beteiligungs Ges.m.b.H. gebucht. Dies stellt den für die
    Meldung nach § 91 BörseG relevanten Zeitpunkt des Verfügungsgeschäftes
    (Eigentumsübergang) dar.

    Das Grundkapital der HIRSCH Servo AG im Nennbetrag von EUR 3.635.000,- ist in
    500.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt, welche jeweils eine Stimme
    gewähren.

    Die Herz Beteiligungs Ges.m.b.H. hielt bis zum 11.09.2014 unmittelbar 96.245
    Stückaktien der HIRSCH Servo AG. Dies entspricht 19,2490 % des Grundkapitals
    und 19,2490 % aller Stimmrechte (96.245 Stimmen) der HIRSCH Servo AG. Seit
    Übertragung der 75.117 Stückaktien der HIRSCH Servo AG (welche 15,0234 % des
    Grundkapitals der HIRSCH Servo AG entsprechen), hinsichtlich derer das Angebot
    während der Nachfrist angenommen wurde, am 12.09.2014 auf das Depot der Herz
    Beteiligungs Ges.m.b.H. hält die Herz Beteiligungs Ges.m.b.H. unmittelbar
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