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adidas AG: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 / Erwerb eigener Aktien - Seite 2
an einem Tag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen
Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt,
erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem
konkreten Kauftermin.
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen
Vorgaben jederzeit ausgesetzt und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.
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Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO
entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren
Ausführung bekannt gegeben.
Zudem wird die adidas AG über die Fortschritte des Aktienrückkaufs unter
www.adidas-Group.de regelmäßig informieren.
Die adidas AG behält sich vor, das Aktienrückkaufprogramm im Rahmen der mit
der Ad-hoc Mitteilung vom 1. Oktober 2014 bekanntgemachten Eckpunkte in
Zukunft fortzusetzen.
Herzogenaurach, 6. November 2014
adidas AG
Der Vorstand
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06.11.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: adidas AG
Adi-Dassler-Straße 1
91074 Herzogenaurach
Deutschland
Telefon: +49 9132 84 0
Fax: +49 9132 84 2241
Internet: www.adidas-group.com
ISIN: DE000A1EWWW0, US00687A1079, US00687P1049
WKN: A1EWWW, A0MNCC , 909676
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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295472 06.11.2014
entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren
Ausführung bekannt gegeben.
Zudem wird die adidas AG über die Fortschritte des Aktienrückkaufs unter
www.adidas-Group.de regelmäßig informieren.
Die adidas AG behält sich vor, das Aktienrückkaufprogramm im Rahmen der mit
der Ad-hoc Mitteilung vom 1. Oktober 2014 bekanntgemachten Eckpunkte in
Zukunft fortzusetzen.
Herzogenaurach, 6. November 2014
adidas AG
Der Vorstand
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