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    DGAP-News: Greater China Precision Components Ltd. / Schlagwort(e):
    Delisting
    Delisting von Greater China Precision Components Ltd.

    27.11.2014 / 18:00

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    Greater China Precision Components Limited: Delisting von Greater China
    Precision Components Ltd. (das "Unternehmen")

    SINGAPUR/HUIZHOU, 27. November 2014: GCPC

    Der Vorstand nimmt Bezug auf die Einstellung des Handels mit den
    Wertpapieren des Unternehmens (die "Aktien") am Open Market, Entry Standard
    der Frankfurter Börse (ISIN SG9999005052 / WKN A0MZS3 /Ticker 49G), welche
    am 30. September 2014 erfolgte.

    Bevor der Handel mit den Wertpapieren eingestellt wurde, wurde das
    Aktiengeschäft mittels eines Buchungssystems abgewickelt, das von
    Clearstream Banking S.A. ("Clearstream") und der Euroclear Bank
    ("Euroclear") unterhalten wird. Die effektive Aktienurkunde, welche die
    buchmäßig verwalteten Wertpapiere darstellt, wird von dem von Clearstream
    ernannten Treuhänder verwaltet, nämlich DBS Nominees Private Limited ("DBS
    Nominees"). Gemäß der Unternehmenssatzung ist der alleinige gesetzliche
    Aktionär DBS Nominees. Das Unternehmen beabsichtigt jedoch, effektive
    Aktienurkunden direkt an die wirtschaftlich berechtigten Aktionäre
    auszustellen und die allgemeine Aktienurkunde, die derzeit von DBS Nominees
    gehalten wird, zu annullieren.

    Wie in der Mitteilung des Unternehmens vom 14. August 2014 verkündet wurde,
    werden die Anteilseigener gebeten, sich mit ihren Brokern in Verbindung zu
    setzen und Clearstream und Euroclear ihre persönlichen Daten zu
    übermitteln, damit der Rechtstitel der Aktien auf ihren Namen eingetragen
    und das Aktionärsregister des Unternehmens entsprechend aktualisiert wird,
    um sie als eingetragene Aktionäre des Unternehmens auszuweisen.

    Die Anteilseigner dürfte es interessieren, dass das Unternehmen nach dem
    Delisting der Aktien nicht beabsichtigt, die Depotvereinbarung mit
    Clearstream und Euroclear aufrechtzuerhalten. Dies steht im Einklang mit
    der Strategie des Unternehmens, die Kosten in Zusammenhang mit dem
    Delisting der Aktien zu reduzieren. Dementsprechend werden die Aktionäre,
    d. h. die Depotverwalter, die bei Clearstream und Euroclear als
    Anteilseigner eingetragen sind ("IHs"), sowie die wirtschaftlich
    berechtigten Aktionäre, die Aktienanteile mittels dieser Depotverwalter
    halten ("BOs"), nochmals gebeten, bis zum 15. Dezember 2014 ("Stichtag")
    die nachstehend genannten Schritte zu unternehmen, damit das Eigentumsrecht
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