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Delisting von Greater China Precision Components Ltd.
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Delisting
Delisting von Greater China Precision Components Ltd.
27.11.2014 / 18:00
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Greater China Precision Components Limited: Delisting von Greater China
Precision Components Ltd. (das "Unternehmen")
SINGAPUR/HUIZHOU, 27. November 2014: GCPC
Der Vorstand nimmt Bezug auf die Einstellung des Handels mit den
Wertpapieren des Unternehmens (die "Aktien") am Open Market, Entry Standard
der Frankfurter Börse (ISIN SG9999005052 / WKN A0MZS3 /Ticker 49G), welche
am 30. September 2014 erfolgte.
Bevor der Handel mit den Wertpapieren eingestellt wurde, wurde das
Aktiengeschäft mittels eines Buchungssystems abgewickelt, das von
Clearstream Banking S.A. ("Clearstream") und der Euroclear Bank
("Euroclear") unterhalten wird. Die effektive Aktienurkunde, welche die
buchmäßig verwalteten Wertpapiere darstellt, wird von dem von Clearstream
ernannten Treuhänder verwaltet, nämlich DBS Nominees Private Limited ("DBS
Nominees"). Gemäß der Unternehmenssatzung ist der alleinige gesetzliche
Aktionär DBS Nominees. Das Unternehmen beabsichtigt jedoch, effektive
Aktienurkunden direkt an die wirtschaftlich berechtigten Aktionäre
auszustellen und die allgemeine Aktienurkunde, die derzeit von DBS Nominees
gehalten wird, zu annullieren.
Wie in der Mitteilung des Unternehmens vom 14. August 2014 verkündet wurde,
werden die Anteilseigener gebeten, sich mit ihren Brokern in Verbindung zu
setzen und Clearstream und Euroclear ihre persönlichen Daten zu
übermitteln, damit der Rechtstitel der Aktien auf ihren Namen eingetragen
und das Aktionärsregister des Unternehmens entsprechend aktualisiert wird,
um sie als eingetragene Aktionäre des Unternehmens auszuweisen.
Die Anteilseigner dürfte es interessieren, dass das Unternehmen nach dem
Delisting der Aktien nicht beabsichtigt, die Depotvereinbarung mit
Clearstream und Euroclear aufrechtzuerhalten. Dies steht im Einklang mit
der Strategie des Unternehmens, die Kosten in Zusammenhang mit dem
Delisting der Aktien zu reduzieren. Dementsprechend werden die Aktionäre,
d. h. die Depotverwalter, die bei Clearstream und Euroclear als
Anteilseigner eingetragen sind ("IHs"), sowie die wirtschaftlich
berechtigten Aktionäre, die Aktienanteile mittels dieser Depotverwalter
halten ("BOs"), nochmals gebeten, bis zum 15. Dezember 2014 ("Stichtag")
die nachstehend genannten Schritte zu unternehmen, damit das Eigentumsrecht
Greater China Precision Components Limited: Delisting von Greater China
Precision Components Ltd. (das "Unternehmen")
SINGAPUR/HUIZHOU, 27. November 2014: GCPC
Der Vorstand nimmt Bezug auf die Einstellung des Handels mit den
Wertpapieren des Unternehmens (die "Aktien") am Open Market, Entry Standard
der Frankfurter Börse (ISIN SG9999005052 / WKN A0MZS3 /Ticker 49G), welche
am 30. September 2014 erfolgte.
Bevor der Handel mit den Wertpapieren eingestellt wurde, wurde das
Aktiengeschäft mittels eines Buchungssystems abgewickelt, das von
Clearstream Banking S.A. ("Clearstream") und der Euroclear Bank
("Euroclear") unterhalten wird. Die effektive Aktienurkunde, welche die
buchmäßig verwalteten Wertpapiere darstellt, wird von dem von Clearstream
ernannten Treuhänder verwaltet, nämlich DBS Nominees Private Limited ("DBS
Nominees"). Gemäß der Unternehmenssatzung ist der alleinige gesetzliche
Aktionär DBS Nominees. Das Unternehmen beabsichtigt jedoch, effektive
Aktienurkunden direkt an die wirtschaftlich berechtigten Aktionäre
auszustellen und die allgemeine Aktienurkunde, die derzeit von DBS Nominees
gehalten wird, zu annullieren.
Wie in der Mitteilung des Unternehmens vom 14. August 2014 verkündet wurde,
werden die Anteilseigener gebeten, sich mit ihren Brokern in Verbindung zu
setzen und Clearstream und Euroclear ihre persönlichen Daten zu
übermitteln, damit der Rechtstitel der Aktien auf ihren Namen eingetragen
und das Aktionärsregister des Unternehmens entsprechend aktualisiert wird,
um sie als eingetragene Aktionäre des Unternehmens auszuweisen.
Die Anteilseigner dürfte es interessieren, dass das Unternehmen nach dem
Delisting der Aktien nicht beabsichtigt, die Depotvereinbarung mit
Clearstream und Euroclear aufrechtzuerhalten. Dies steht im Einklang mit
der Strategie des Unternehmens, die Kosten in Zusammenhang mit dem
Delisting der Aktien zu reduzieren. Dementsprechend werden die Aktionäre,
d. h. die Depotverwalter, die bei Clearstream und Euroclear als
Anteilseigner eingetragen sind ("IHs"), sowie die wirtschaftlich
berechtigten Aktionäre, die Aktienanteile mittels dieser Depotverwalter
halten ("BOs"), nochmals gebeten, bis zum 15. Dezember 2014 ("Stichtag")
die nachstehend genannten Schritte zu unternehmen, damit das Eigentumsrecht
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