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    DGAP-News  376  0 Kommentare Dr. Greger & Collegen: Schweizerische Nationalbank hebt Mindestkurs von 1,20 Franken je Euro auf - mit verheerenden Auswirkungen auf CHF-Swapgeschäfte und CHF-Darlehen


    DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache
    Dr. Greger & Collegen: Schweizerische Nationalbank hebt Mindestkurs
    von 1,20 Franken je Euro auf - mit verheerenden Auswirkungen auf
    CHF-Swapgeschäfte und CHF-Darlehen

    15.01.2015 / 17:24

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    Die Schweizerische Nationalbank hat heute überraschend den Mindestkurs von
    1,20 Franken pro Euro aufgehoben. Die unerwartete Entscheidung der
    Nationalbank führte dazu, dass die Finanzmärkte verrückt gespielt haben:
    Der Schweizer Franken stieg binnen weniger Minuten auf bislang nicht
    erreichte Höhen, so dass das Währungspaar EUR/CHF auf den bislang tiefsten
    Stand aller Zeiten eingebrochen ist.

    Desaströse und ruinöse Konsequenzen hat diese Entscheidung der Schweizer
    Nationalbank insbesondere für Darlehensnehmer, die auf Empfehlung ihrer
    Bank einen Kredit in Schweizer Franken aufgenommen haben sowie für
    Swapvertragspartner, deren Verträge im Zusammenhang mit dem Schweizer
    Franken als Darlehenswährung stehen. Unmittelbar betroffen sind
    beispielsweise alle Zins- und Währungsswapgeschäfte (Cross-Currency-Swaps,
    CCS) oder Currency-Related-Swaps (CRS) in Schweizer Franken. Der aktuelle
    negative Marktwert dieser Verträge hat sich aufgrund der überraschenden
    Entscheidung der Schweizer Nationalbank binnen weniger Minuten um ein
    Vielfaches verschlechtert und erreicht nun Größenordnungen, die zum
    finanziellen Ruin führen können.

    Swapgeschäfte mit Schweizer Franken als Kreditwährung waren insbesondere in
    den Jahren 2006 bis 2008 beliebte Derivate, die Sparkassen (beispielsweise
    die Sparkasse KölnBonn) und Banken (unter anderem die HypoVereinsbank, die
    Deutsche Bank sowie die DZ-Bank) ihren TOP-Kunden als sogenannte
    "Zinsoptimierungsgeschäfte" verkauft hatten. Die in Aussicht gestellte
    "Zinsoptimierung" trat jedoch nicht ein. Stattdessen entwickelten sich
    diese Geschäfte zu einem finanziellen Fiasko. Wer von Seiten der
    Spezialisten der Bank nicht rechtzeitig den Ausstieg aus diesen Geschäften
    nahegelegt bekam, geriet aufgrund der Entwicklung des Wechselkurses EUR/CHF
    in einen Abwärtsstrudel, der einen Ausstieg aus dem Swapgeschäft aufgrund
    des enormen negativen Marktwerts unmöglich machte. Die heutige Entscheidung
    der Schweizer Nationalbank treibt den Verlust der geschädigten Bank- und
    Sparkassenkunden auf ein bislang noch nie erreichtes Ausmaß.

    Anleger, die bislang mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
    gegen ihre Bank oder Sparkasse noch gezögert haben, sollten die jetzige
    Entwicklung zum Anlass nehmen, von hierauf spezialisierten Kanzleien
    überprüfen zu lassen, ob die damalige Beratung durch die
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