DGAP-News
KENA Verwaltungs AG: Beschlussfassung auf Hauptversammlung gefordert
DGAP-News: KENA Verwaltungs AG / Schlagwort(e): Sonstiges
KENA Verwaltungs AG: Beschlussfassung auf Hauptversammlung gefordert
22.10.2015 / 16:00
---------------------------------------------------------------------
KENA Verwaltungs AG, Kiel
HRB 10347 KI (Amtsgericht Kiel)
Herr Harry Witt aus Kiel hat dem Vorstand der KENA Verwaltungs AG, Berlin,
Deutschland (ISIN: DE000A0B7E06/WKN: A0B7E0), das förmliche Verlangen gemäß
§ 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der KENA Verwaltungs AG möge
die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) an
Herrn Witt als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung beschließen (sogenanntes Squeeze-out). Diese Maßnahme
unterliegt der Zustimmung der Hauptversammlung der KENA Verwaltungs AG. Der
entsprechende Beschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung
gefasst werden, die voraussichtlich Anfang des Jahres 2016 stattfinden
wird. Herr Witt hält direkt eine Beteiligung von 95,90 Prozent des
Grundkapitals der KENA Verwaltungs AG und ist damit Hauptaktionär im Sinne
von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Kiel, im Oktober 2015
---------------------------------------------------------------------
22.10.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
404645 22.10.2015
HRB 10347 KI (Amtsgericht Kiel)
Herr Harry Witt aus Kiel hat dem Vorstand der KENA Verwaltungs AG, Berlin,
Deutschland (ISIN: DE000A0B7E06/WKN: A0B7E0), das förmliche Verlangen gemäß
§ 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der KENA Verwaltungs AG möge
die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) an
Herrn Witt als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung beschließen (sogenanntes Squeeze-out). Diese Maßnahme
unterliegt der Zustimmung der Hauptversammlung der KENA Verwaltungs AG. Der
entsprechende Beschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung
gefasst werden, die voraussichtlich Anfang des Jahres 2016 stattfinden
wird. Herr Witt hält direkt eine Beteiligung von 95,90 Prozent des
Grundkapitals der KENA Verwaltungs AG und ist damit Hauptaktionär im Sinne
von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Kiel, im Oktober 2015
---------------------------------------------------------------------
22.10.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
404645 22.10.2015
Aktuelle Themen
Weitere Artikel des Autors
1 im Artikel enthaltener WertIm Artikel enthaltene Werte