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    DGAP-Adhoc  698  0 Kommentare WILEX AG: WILEX AG stellt Finanzierungsstrategie für die Weiterentwicklung der ADC-Technologie vor und beschließt Kapitalmaßnahmen - Seite 2


    Aktie beträgt 1,84 Euro und entspricht dem Bezugspreis der zweiten
    Kapitalmaßnahme mit Bezugsrecht. Die Aktien aus dieser ersten
    Kapitalerhöhung sind ab dem 1. Dezember 2015 gewinnanteilsberechtigt.

    Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht

    Zudem plant die WILEX AG, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR
    10.236.168,00 (Grundkapital, nachdem die Durchführung der Kapitalerhöhung
    unter Ausschluss des Bezugsrechts in das Handelsregister eingetragen wurde)
    um bis zu 443.124,00 Euro auf bis zu 10.679.292,00 Euro durch Ausgabe von
    bis zu 443.124 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem
    rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro gegen
    Bareinlagen zu erhöhen. Der Bezugspreis beträgt 1,84 Euro je Aktie. Die
    "Jungen Aktien" sind ab dem 1. Dezember 2015 gewinnanteilsberechtigt. Der
    Gesellschaft soll aus dieser Transaktion ein Emissionserlös von bis zu
    815.348,00 Euro zufließen.

    Die bis zu 443.124 Jungen Aktien werden von der Oddo Seydler Bank AG,
    Frankfurt, den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im
    Verhältnis 21:1 zum Bezug angeboten. 21 alte Aktien berechtigen zum Bezug
    von einer Jungen Aktie. Das Bezugsverhältnis wurde auf Grundlage eines
    Grundkapitals von EUR 9.305.608,00 ermittelt, da - als am 23. November 2015
    diese Kapitalerhöhung beschlossen wurde - die Durchführung der ersten
    Kapitalerhöhung noch nicht in das Handelsregister eingetragen war und die
    Aktien der ersten Kapitalerhöhung deswegen keine Bezugsrechte haben. Der
    Hauptaktionärin dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG steht mithin in
    Bezug auf die Aktien aus der ersten Kapitalerhöhung kein Bezugsrecht zu. Um
    ein glattes Bezugsverhältnis zu ermöglichen, hat ein Aktionär auf seine
    Bezugsrechte aus vier alten Aktien verzichtet.

    Außerdem wird den Aktionären die Möglichkeit gegeben, über ihr gesetzliches
    Bezugsrecht hinaus weitere Junge Aktien, für die Bezugsrechte in der
    Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, zum Bezugspreis zu erwerben (Mehrbezug).
    Verbindliche Angebote für einen solchen Mehrbezug müssen innerhalb der
    Bezugsfrist abgegeben werden.

    Die Frist zum Bezug der Jungen Aktien beginnt am 25. November 2015 und
    endet am 8. Dezember 2015. Ein organisierter Bezugsrechtshandel findet
    nicht statt.

    Alle neuen Aktien aus beiden Barkapitalerhöhungen sollen prospektfrei zum
    Handel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter
    Wertpapierbörse zugelassen werden. Die Zulassung der neuen WILEX-Aktien in
    die bestehende Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 14.
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    DGAP-Adhoc WILEX AG: WILEX AG stellt Finanzierungsstrategie für die Weiterentwicklung der ADC-Technologie vor und beschließt Kapitalmaßnahmen - Seite 2 WILEX AG / Schlagwort(e): Finanzierung 23.11.2015 11:10 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. …