DGAP-Adhoc
WILEX AG: WILEX AG stellt Finanzierungsstrategie für die Weiterentwicklung der ADC-Technologie vor und beschließt Kapitalmaßnahmen - Seite 2
Aktie beträgt 1,84 Euro und entspricht dem Bezugspreis der zweiten
Kapitalmaßnahme mit Bezugsrecht. Die Aktien aus dieser ersten
Kapitalerhöhung sind ab dem 1. Dezember 2015 gewinnanteilsberechtigt.
Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht
Zudem plant die WILEX AG, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR
10.236.168,00 (Grundkapital, nachdem die Durchführung der Kapitalerhöhung
unter Ausschluss des Bezugsrechts in das Handelsregister eingetragen wurde)
um bis zu 443.124,00 Euro auf bis zu 10.679.292,00 Euro durch Ausgabe von
bis zu 443.124 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem
rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro gegen
Bareinlagen zu erhöhen. Der Bezugspreis beträgt 1,84 Euro je Aktie. Die
"Jungen Aktien" sind ab dem 1. Dezember 2015 gewinnanteilsberechtigt. Der
Gesellschaft soll aus dieser Transaktion ein Emissionserlös von bis zu
815.348,00 Euro zufließen.
Die bis zu 443.124 Jungen Aktien werden von der Oddo Seydler Bank AG,
Frankfurt, den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im
Verhältnis 21:1 zum Bezug angeboten. 21 alte Aktien berechtigen zum Bezug
von einer Jungen Aktie. Das Bezugsverhältnis wurde auf Grundlage eines
Grundkapitals von EUR 9.305.608,00 ermittelt, da - als am 23. November 2015
diese Kapitalerhöhung beschlossen wurde - die Durchführung der ersten
Kapitalerhöhung noch nicht in das Handelsregister eingetragen war und die
Aktien der ersten Kapitalerhöhung deswegen keine Bezugsrechte haben. Der
Hauptaktionärin dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG steht mithin in
Bezug auf die Aktien aus der ersten Kapitalerhöhung kein Bezugsrecht zu. Um
ein glattes Bezugsverhältnis zu ermöglichen, hat ein Aktionär auf seine
Bezugsrechte aus vier alten Aktien verzichtet.
Außerdem wird den Aktionären die Möglichkeit gegeben, über ihr gesetzliches
Bezugsrecht hinaus weitere Junge Aktien, für die Bezugsrechte in der
Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, zum Bezugspreis zu erwerben (Mehrbezug).
Verbindliche Angebote für einen solchen Mehrbezug müssen innerhalb der
Bezugsfrist abgegeben werden.
Die Frist zum Bezug der Jungen Aktien beginnt am 25. November 2015 und
endet am 8. Dezember 2015. Ein organisierter Bezugsrechtshandel findet
nicht statt.
Alle neuen Aktien aus beiden Barkapitalerhöhungen sollen prospektfrei zum
Handel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter
Wertpapierbörse zugelassen werden. Die Zulassung der neuen WILEX-Aktien in
die bestehende Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 14.
10.236.168,00 (Grundkapital, nachdem die Durchführung der Kapitalerhöhung
unter Ausschluss des Bezugsrechts in das Handelsregister eingetragen wurde)
um bis zu 443.124,00 Euro auf bis zu 10.679.292,00 Euro durch Ausgabe von
bis zu 443.124 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem
rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro gegen
Bareinlagen zu erhöhen. Der Bezugspreis beträgt 1,84 Euro je Aktie. Die
"Jungen Aktien" sind ab dem 1. Dezember 2015 gewinnanteilsberechtigt. Der
Gesellschaft soll aus dieser Transaktion ein Emissionserlös von bis zu
815.348,00 Euro zufließen.
Die bis zu 443.124 Jungen Aktien werden von der Oddo Seydler Bank AG,
Frankfurt, den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im
Verhältnis 21:1 zum Bezug angeboten. 21 alte Aktien berechtigen zum Bezug
von einer Jungen Aktie. Das Bezugsverhältnis wurde auf Grundlage eines
Grundkapitals von EUR 9.305.608,00 ermittelt, da - als am 23. November 2015
diese Kapitalerhöhung beschlossen wurde - die Durchführung der ersten
Kapitalerhöhung noch nicht in das Handelsregister eingetragen war und die
Aktien der ersten Kapitalerhöhung deswegen keine Bezugsrechte haben. Der
Hauptaktionärin dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG steht mithin in
Bezug auf die Aktien aus der ersten Kapitalerhöhung kein Bezugsrecht zu. Um
ein glattes Bezugsverhältnis zu ermöglichen, hat ein Aktionär auf seine
Bezugsrechte aus vier alten Aktien verzichtet.
Außerdem wird den Aktionären die Möglichkeit gegeben, über ihr gesetzliches
Bezugsrecht hinaus weitere Junge Aktien, für die Bezugsrechte in der
Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, zum Bezugspreis zu erwerben (Mehrbezug).
Verbindliche Angebote für einen solchen Mehrbezug müssen innerhalb der
Bezugsfrist abgegeben werden.
Die Frist zum Bezug der Jungen Aktien beginnt am 25. November 2015 und
endet am 8. Dezember 2015. Ein organisierter Bezugsrechtshandel findet
nicht statt.
Alle neuen Aktien aus beiden Barkapitalerhöhungen sollen prospektfrei zum
Handel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter
Wertpapierbörse zugelassen werden. Die Zulassung der neuen WILEX-Aktien in
die bestehende Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 14.
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