Bund-Future
Leichte Gewinnmitnahmen im Bund-Future zu erwarten
Die Unsicherheit im Aktienmarkt führte in den vergangenen Tagen zu einem Höhenflug im FGBL, der gestern eine Beschleunigung nach der EZB-Pressekonferenz erfuhr. Der Bund-Future erreichte ein neues Allzeithoch und kletterte bis knapp 162%. Grundsätzlich wäre mit einem Ausbruch aus einer Seitwärtsbewegung seit Oktober 2015 mit weiterhin steigenden Kursen zu rechnen. Die Trendanalyse gibt gar ein Ziel von ca. 164% vor. Doch nach der gestrigen langen weißen Kerze mit kurzem Docht besteht auch die Möglichkeit, dass sich nun die Aufwärtsbewegung erschöpft hat. Zudem stellt die Rückkehrlinie eines kurzfristigen Aufwärtstrendkanals einen Widerstand dar. In Verbindung einer zu erwartenden Erholung im Aktienmarkt und leichten Gewinnmitnahmen zur Eröffnung im FGBL dürfte somit der Bund-Future heute zum Wochenschluss seitwärts laufen – leichte Gewinnmitnahmen bis ca. 161% wären normal.
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Bund-Future - Tageskerzen
Draghi bzw. die EZB-Ankündigung einer Überprüfung des aktuellen „QE“ im März brachte die Anleihenrenditen nochmals unter Druck und den FGBL nach oben. Eine Pause am erreichten Niveau im Bereich 161% wäre normal – ein neues Hoch würde hingegen wider Erwarten einen Anstieg bis 164% offerieren. Kritisch wäre ein Rückfall unter 160%.
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Leichte Unterstützung bei ca. 161,30% - und folgend bei 161%. Rücksetzer bis dahin dürften aufgefangen werden – kritisch unter ca. 160,90 sowie vor allem unter 160,50% mit Break des Aufwärtstrends.
Ihr Stefan Salomon
Chartanalyst wallstreet-online.de
Die wichtigsten Zahlen:
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Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten. Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: www.tradesignalonline.com.