BILFINGER
Dividende gestrichen – Erholung ist abgesagt
Erst vor wenigen Handelstagen konnte die Aktie des Baukonzerns Bilfinger einen langfristigen Abwärtstrend verlassen. Doch mit der heutigen Marktreaktion auf das Zahlenwerk und die Streichung der Dividende ist eine Rückkehr in den Abwärtstrendkanal einzuplanen. Ein Ausbruch scheitert somit vorerst. Lediglich Hoffnung macht ein wenig der Ausblick des Unternehmens. So soll 2016 ein Übergangsjahr werden. Für den Konzernumbau werden zwar Einmalaufwendungen das Ergebnis belasten, doch nach einem Rekordverlust in 2015 soll es wieder besser werden. Die Anleger verkaufen – die Bilfinger-Aktie mit einem Minus von knapp 9% am Vormittag.
Tageskerzen – Bilfinger SE
Seit 2014 ging es abwärts – Mitte 2015 sodann eine Stabilisierung und ein Test des Abwärtstrends, der in den vergangenen Handelstagen nach einem erneuten Rücksetzer geknackt werden konnte. Aktuell könnte sich dies als Fehlsignal herausstellen. Zwar ist auch gut erkennbar, dass die Aktie nach unten gut unterstützt ist. Doch auch nach oben zwischen ca. 45 bis 50 Euro sind wesentliche Widerstände anzunehmen. Die Volatilität dürfte eher anhalten. Favorisiert wird eine Seitwärtsbewegung zwischen ca. 42/43 Euro als Widerstandszone sowie einer Unterstützungszone im Bereich 38 Euro. Ein Fall unter ca. 37,50 Euro per Daily-Close beinhaltet das Risiko fallender Kurse bis ca. 36/35 Euro – vollends negativ wäre ein Fall unter 34 Euro. Wider Erwarten positiv über 44,50 sowie 46 Euro mit Ziel 48/50 Euro.
Ihr Stefan Salomon
Chartanalyst wallstreet-online.de
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Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten. Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: www.guidants.com
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