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    VW - Abgasaffäre  3016  1 Kommentar Gesetzesverstöße in 20 EU-Ländern - Können VW-Kunden auf Entschädigung hoffen?

    Steht der Volkswagen-Konzern jetzt auch in der Europäischen Union mit dem Rücken zur Wand? Einem Bericht der „Welt“ zufolge, wirft die Europäische Kommission dem Autobauer im Abgasskandal vor, in 20 EU-Ländern gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen zu haben. Wie die Zeitung unter Berufung auf informierte Kreise in der EU-Kommission berichtet, kündigte die Behörde zudem an, die betroffenen Konsumenten bei der Durchsetzung von Entschädigungen zu unterstützen. 

    Die zuständige EU-Kommissarin für Justiz und Verbraucherschutz, Vera Jourova, sagte der "Welt", ihre Behörde habe in einem ersten Schritt alle nationalen Verbraucherschutz-Organisationen um Informationen zu dem Fall in ihrem Land gebeten: "Wir haben jetzt Rückmeldungen aus allen Mitgliedstaaten und analysieren sie derzeit im Detail. Eines zeichnet sich aber bereits jetzt ab: Volkswagen hat in den meisten Mitgliedsstaaten klar gegen europäische Verbraucherschutzgesetze verstoßen. Ich halte es deshalb für notwendig, dass wir auf europäischer Ebene koordinierend eingreifen.“

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    Der Wolfsburger Autobauer soll in 20 EU-Ländern geltende Verbraucherschutzgesetze gebrochen haben. Kommissarin Jourova will die Verbraucherschutz-Organisationen aus den Mitgliedstaaten bereits in den kommenden Tagen treffen. Dabei soll beraten werden, wie die EU-Kommission den Verbraucherschützern durch Koordinierungsmaßnahmen dabei helfen kann, die Interessen der Konsumenten zu unterstützen und wie eine gemeinsam abgestimmte Strategie zur Durchsetzung von Entschädigungen aussehen kann. "Ich setze mich dafür ein, dass Verbraucher in Europa fair behandelt werden", sagte die EU-Kommissarin der Zeitung.
     
    Dem Bericht der "Welt" zufolge, soll Volkswagen nach Ansicht der EU-Kommission gegen zwei Gesetze verstoßen haben, die in der gesamten EU gelten. Dabei handelt es sich einerseits um die Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter (Consumer Sales and Guarantees Directive) sowie zweitens um die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Unfair Commercial Practises Directive). Die Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf verbietet beispielsweise, dass Unternehmen wie VW mit umweltfreundlichen Standards für ihre Produkte werben, die für die Konsumenten ein Grund für ihre Kaufentscheidung sind, und diese Versprechen dann nicht eingehalten werden.   




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