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    Geld zurück bei verlustreicher Bauruine  789  0 Kommentare Spanische Banken haften gegenüber Immobilienkäufern für insolvente Bauträger (FOTO)

    Bensheim (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
    abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -

    Sensationelles Grundsatzurteil des Oberste Gericht in Spanien:
    80.000 deutsche Immobilienkäufer können 1,6 Milliarden Euro aus
    verlorenen Anzahlungen von spanischen Banken zurückfordern. Diese
    sind verpflichtet, die Anzahlungen für Immobilien in Spanien bei
    einer Insolvenz des Bauträgers an den Käufer zurückzubezahlen.
    Internationale Medien wie El Mundo (Spanien) oder The Guardian und
    BBC (Großbritannien) haben ausführlich über diese Rettung der
    geprellten Immobilienkäufer berichtet. Nur fast alle deutschen
    Investoren sind noch ahnungslos, dass ihr verloren geglaubtes Geld
    nun zurückgeholt werden kann!

    Während der Finanzkrise 2008 und dem Einbruch des
    Immobilienmarktes sind zahlreiche Bauträger und -unternehmen in
    Spanien Konkurs gegangen oder verschwunden. Der Immobilienbau wurde
    nie begonnen oder fertig gestellt. Zahlreiche Immobilienkäufer haben
    so getätigte Off-Plan-Anzahlungen verloren und die gekaufte Immobilie
    nie erhalten. Die Rückzahlung der Anzahlungen im Insolvenzverfahrens
    ist dabei wenig aussichtsreich: Die Käufer werden als normale
    Gläubiger erst ausbezahlt, wenn die Ansprüche bevorrechtigter
    Gläubiger, wie dem Finanzamt, vollständig bedient worden sind.

    Laut Grundsatzurteil des Obersten Gerichts in Spanien vom 21.
    Dezember 2015 haften Banken und Bauträger nun für Verluste. Nach
    spanischem Recht sind die Banken verpflichtet, eingenommene
    Anzahlungen auf ein separates Konto einzuzahlen und eine Bankgarantie
    zu erstellen. Demnach haften die Banken für die Rückzahlung der
    Einlagen, falls der Bauträger die Immobilie nicht übergibt.

    "Die rechtliche Grundlage ist eindeutig", erklärt Rainer Klassen,
    Geschäftsführer von Spanish Legal Reclaims, den Spezialisten für
    gesetzliche Rückforderungen von spanischen Finanzbehörden,
    -instituten und Privatunternehmen. "Die betroffenen Institute
    verteidigen ihre Interessen natürlich mit hochqualifizierten
    Rechtsanwälten. Stellen Sie sicher, dass ihre Rechtsberater auf
    diesen Sachverhalt spezialisiert sind. Unsere Fachanwälte sichern auf
    jeden Fall eine vollständige Rückzahlung der Anzahlung." Spanish
    Legal Reclaims (www.rueckzahlung-spanien.de) bietet Geschädigten dazu
    eine kostenfreie Voruntersuchung an. Dabei werden Honorarkosten nur
    bei Prozessgewinn fällig - und finanzieren sich aus ebenfalls zu
    zahlenden Zinserträgen.

    OTS: Spanish Legal Reclaims
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/121666
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_121666.rss2

    Pressekontakt:
    Spanish Legal Reclaims
    Christoph Preis
    Hauptstraße 2
    64625 Bensheim
    Deutschland

    Telefon: 06251 85550.87
    Mobil: 0172 760 9103
    E-Mail: info@rueckzahlung-spanien.de
    Web: www.rueckzahlung-spanien.de



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