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    Erfolg für Deutsche Umwelthilfe  488  0 Kommentare Bundesgerichtshof untersagt Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber und stärkt die Klagerechte von Verbraucherverbänden

    Berlin (ots) - Hersteller von Energiesparlampen müssen
    Verantwortung für ihre Produkte übernehmen - Deutsche Umwelthilfe
    fordert ein Ende der staatlichen Nicht-Kontrolle bei den
    Quecksilber-Grenzwerten - BGH erweitert mit diesem Urteil Klagerechte
    von Verbraucherschutzverbänden

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat sich heute letztinstanzlich
    gegenüber der Brilliant AG durchgesetzt. Der Brillant AG ist
    untersagt worden, Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt zu
    verkaufen. Dies entschied heute der Bundesgerichtshof (BGH) in
    Karlsruhe. Die DUH hatte bei Laboranalysen von Energiesparlampen der
    Brilliant AG deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten
    Grenzwerts für Quecksilber festgestellt. In einem Fall überschritt
    der gemessene Höchstwert mit 13 Milligramm den damals gesetzlich
    erlaubten Grenzwert von 5 Milligramm um mehr als das Doppelte. Die
    Aufforderung der DUH, eine Unterlassungserklärung abzugeben und sich
    damit dazu zu verpflichten, zukünftig keine Energiesparlampen mit zu
    viel Quecksilber mehr zu verkaufen, hatte das Unternehmen abgelehnt.
    Daraufhin klagte die DUH im Juli 2012 gegen die Brilliant AG wegen
    Verstoßes gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
    Sowohl das Landgerichts Stade als auch das Oberlandesgericht Celle
    entschieden im Sinne der DUH.

    "Es ist schon dreist, wenn ein Lampenhersteller wie die Brilliant
    AG bis zum Bundesgerichtshof dafür kämpft, dem Verbraucher eine
    gesundheitsgefährdende Technik verkaufen zu dürfen. Immer häufiger
    müssen Unternehmen durch Gerichtsurteile dazu gezwungen werden,
    Verantwortung für ihre Produkte zu übernehmen und die geltenden
    Gesetze einzuhalten. Dieses mangelnde Verantwortungsgefühl einzelner
    Unternehmen bringt zu Unrecht eine für die Energiewende wichtige
    Leuchtmitteltechnologie in Verruf", sagt der
    DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Die heutige Entscheidung des
    höchsten deutschen Zivilgerichts ist eine Ohrfeige für diejenigen
    Behörden, die entsprechende Kontrollen von vielen umweltbezogenen
    Verbraucherschutzvorschriften verweigern. Das Urteil ist wegweisend
    für den Verbraucherschutz, weil nun klar ist, dass mit den Mitteln
    des Verbraucherschutzrechts auch die Verletzung von Normen eingeklagt
    werden kann, die dem Gesundheitsschutz dienen."

    Energiesparlampen sind im Normalbetrieb ungefährlich und ungiftig.
    Technisch bedingt beinhalten sie jedoch eine geringe Menge
    Quecksilber, die im Fall eines Bruchs freigesetzt werden kann. Der
    Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen wurde zum 1. Januar
    2013 europaweit auf 2,5 Milligramm pro Lampe gesenkt. Seit September
    2010 müssen Hersteller auf der Verpackung zudem angeben, wie viel
    Quecksilber in den Energiesparlampen enthalten ist.

    "Mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes sind die
    Möglichkeiten der Verbraucherschutzverbände gestärkt, um direkt gegen
    Unternehmen vorzugehen. Jede Verletzung von gesundheitsschützenden
    Normen kann nunmehr grundsätzlich durch Verbände gerichtlich verfolgt
    werden. Auch deshalb freuen wir uns über die Entscheidung des
    Gerichts, die den Schutz der Verbraucher stärkt", sagt Rechtsanwalt
    Remo Klinger, der die DUH in der rechtlichen Auseinandersetzung
    vertrat.

    Die DUH wird weiterhin konsequent gegen Hersteller von
    Energiesparlampen mit unzulässig hohen Quecksilbergehalten vorgehen.
    Gleichzeitig müssen aber auch der Bund und die Bundesländer endlich
    eine funktionierende Kontrolle aufbauen und einen Vollzug der Gesetze
    gewährleisten.

    Links:
    Pressemeldung vom 17.1.2013: Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Gericht
    untersagt Vertrieb von Energiesparlampen mit zu hohem
    Quecksilbergehalt: http://l.duh.de/xacqs
    Pressemeldung vom 19.10.2015: Zu viel Quecksilber in
    Energiesparlampen: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Rechtsstreit gegen
    den Hersteller Brilliant AG: http://l.duh.de/eyg1r

    Kontakt:
    Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
    0171 3649170, resch@duh.de

    Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
    030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer@duh.de

    Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Kanzlei Geulen & Klinger
    Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

    OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/22521
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

    Pressekontakt:
    DUH-Pressestelle:
    Daniel Hufeisen, Ann-Kathrin Marggraf, Laura Holzäpfel, 030
    2400867-20, presse@duh.de www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
    www.facebook.com/umwelthilfe



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