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     509  0 Kommentare EMERITA gibt bekannt, dass das Gericht in Sevilla im Berufungsverfahren zu Aznalcóllar zugunsten von Emerita entschieden hat - Seite 2

     

    Mängel beim Angebot von Minorbis Grupo-Mexico

    Die Richter befanden, dass das von Minorbis-Grupo Mexico vorgelegte Angebot nicht zur zweiten Phase des Ausschreibungsverfahren zugelassen hätte werden dürfen. Die Beziehung zwischen Minorbis und Grupo Mexico wurde in der vom Ausschuss vorgelegten Dokumentation nicht ordnungsgemäß dargelegt. Unter anderem hat sich Grupo Mexico in Spanien bzw. beim spanischen Konsulat nie registrieren lassen, was jedoch eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung für Aznalcóllar war. Darüber hinaus haben Minorbis-Grupo Mexico die erforderlichen Dokumente, die ihre Solvenz belegen, nie beigebracht, was ebenfalls eine Voraussetzung für das Ausschreibungsverfahren war und auch vom Ausschuss gefordert wurde. Der Ausschuss widerlegte die Ausschreibungskriterien, indem er erklärte, das Angebot von Minorbis-Grupo Mexico sei von Minorbis alleine eingereicht worden und Grupo Mexico sei nur für die technische und finanzielle Unterstützung zuständig. Das Gericht befand, dass dies nicht möglich sei, da Minorbis nur 3 Wochen vor der Einreichfrist des Ausschreibungsverfahrens gegründet wurde und laut spanischem Verwaltungsrecht ein Unternehmen, das sich an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligt, ein Mindestmaß an Erfahrung sowie Projektreferenzen in der entsprechenden Branche nachweisen muss.

     

    Nichtberücksichtigung der technischen Verdienste in den Angeboten

     

    Die Richter kamen zum Schluss, dass der Ausschuss die technischen Details in den Ausschreibungsangeboten nicht berücksichtigt hat. Der Ausschuss hat zum Beispiel nicht berücksichtigt, dass Emeritas Angebot eine doppelt so hohe Investition vorsieht wie das Angebot von Minorbis-Grupo Mexico. Bei dieser Entscheidung wird eines der wesentlichen Ziele des Ausschreibungsverfahrens nicht berücksichtigt: die Förderung von Investitionen in der Region und die Schaffung von Chancen für Kommune und Bevölkerung.

     

    Los Frailes Mining hat sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligt

    Die Richter kamen zum Schluss, dass die Erteilung der Rechte am Projekt Aznalcóllar an Los Frailes Mining - ein Unternehmen, das sich nie am Ausschreibungsverfahren beteiligt hat - gegen die spanischen Gesetzen und Vorschriften für öffentliche Ausschreibungen verstößt. Obwohl nicht klar ist, ob sich Minorbis oder Minorbis-Grupo Mexico an der Ausschreibung beteiligt haben, wurde das Projekt Aznalcóllar mit Los Frailes Mining einem Unternehmen überlassen, das erst nach dem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens gegründet wurde.

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    EMERITA gibt bekannt, dass das Gericht in Sevilla im Berufungsverfahren zu Aznalcóllar zugunsten von Emerita entschieden hat - Seite 2  EMERITA gibt bekannt, dass das Gericht in Sevilla im Berufungsverfahren zu Aznalcóllar zugunsten von Emerita entschieden hat Toronto, Ontario, 28. Oktober 2016 – Emerita Resources Corp. (das „Unternehmen“ oder „Emerita“) (TSX-V: EMO) …