+++SONDERMELDUNG+++ KFM Deutsche Mittelstand AG äußert sich zu GEWA! - Seite 2
I. Die Ansprüche der Anleihegläubiger werden mit einer erstrangigen Grundschuld in Höhe von insgesamt € 35 Mio. zuzüglich 18% p.a. Kosten und Zinsen im 60%igen Beleihungsauslauf gem. FERI Wertgutachten besichert.
II. Als weitere Sicherheiten dienen darüber hinaus die folgenden Ansprüche und Rechte:
- – Ansprüche aus der Vermietung (Mietansprüche) des geplanten Businesshotels in der Umrandungsbebauung des GEWA Tower aus dem bereits abgeschlossenen Mietvertrag
- – Vergütungsansprüche gegenüber den Wohnungskäufern (sofern nach MaBV rechtlich zulässig) (Vergütungsansprüche);
- – Ansprüche und Rechte aus Versicherungen (Versicherungsansprüche) und zwar insbesondere die Ansprüche aus der Bauherrenhaftpflicht und Bauwesenversicherung, die im Zusammenhang mit der Errichtung des GEWA-Towers einschließlich Umrandungsbebauung abgeschlossen wurde (soweit rechtlich zulässig)
- – Ansprüche und Rechte aus Verträgen mit dem Generalunternehmer (GU Ansprüche); samt etwaiger Vertragserfüllungsbürgschaften
III. Treuhandschaft und Mittelverwendungskontrolle
Die Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft kontrolliert und stellt sicher,
- – dass die Sicherheiten vertragsgemäß bestellt und verwaltet werden (Sicherheitentreuhand),
- – dass ein Treuhandkonto für die Einnahmen aus Wohnungsverkäufen und Mieteinnahmen geführt wird
Die oben dargestellten Sicherheiten und Absicherungsmaßnahmen sollen sicherstellen, dass die Anleihengelder für die Errichtung des Gebäudes zweckgebunden eingesetzt werden. Einfach ausgedrückt werden die Anleihengelder im ersten Schritt zum Bau des GEWA-Towers eingesetzt. In der Folgezeit werden Hotel und Wohnungen verkauft und das Geld aus den Verkäufen wird gemäß den Kaufvertragsbedingungen auf das Treuhandkonto eingezahlt. Läuft alles nach Plan, wird nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme das Geld an die Anleihegläubiger zurückgezahlt. Mit Rückzahlung der Ansprüche an die Anleihegläubiger (Zinsen und Anleihengelder) werden die erstrangig eingetragenen Grundschulden, die als Sicherheit dienen, freigegeben.
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Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, dass die Erstellung des GEWA-Towers auf der Rechtsgrundlage der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erfolgt. Wegen der besonderen Risiken, die bei Bauträgerprojekten bestehen, wurde durch die Makler- und Bauträgerverordnung ein gesetzlicher Rahmen geschaffen. (Link zum Gesetzestext der MaBV)