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    DGAP-Adhoc  966  0 Kommentare KTG Energie AG: Insolvenzgericht lässt Insolvenzplan zu (deutsch)

    KTG Energie AG: Insolvenzgericht lässt Insolvenzplan zu

    DGAP-Ad-hoc: KTG Energie AG / Schlagwort(e): Insolvenz

    KTG Energie AG: Insolvenzgericht lässt Insolvenzplan zu

    23.12.2016 / 19:58 CET/CEST

    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

    durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    Lesen Sie auch

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    Hamburg, 23. Dezember 2016 - Das Amtsgericht Neuruppin (Insolvenzgericht)

    hat den vom Vorstand der KTG Energie AG (Aktie: ISIN DE000A0HNG53 /

    Unternehmensanleihe: ISIN DE000A1ML257) eingereichten Insolvenzplans zur

    Stellungnahme an die Mitglieder des Gläubigerausschusses weitergeleitet.

    Nach Eingang der (freiwilligen) Stellungnahmen der Mitglieder des

    Gläubigerausschusses wird das Insolvenzgericht den Erörterungs- und

    Abstimmungstermin anberaumen. Der Insolvenzplan wird auf der

    Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten

    niedergelegt.

    Die Eckdaten des Insolvenzplans sehen vor, dass zwei Planinvestoren

    Beiträge in das Vermögen der Gesellschaft leisten, die (i) den

    prognostischen Fortführungswert überkompensieren, und die (ii) eine

    Quotenausschüttung an die Gläubiger überhaupt erst möglich machen, die ohne

    diese Finanzierungsbeiträge nicht möglich wäre. Auf diese Weise soll der

    anteilige Fortführungswert für die Gläubiger liquiditäts- und damit

    quotenwirksam realisiert und die Gläubiger gegenüber dem

    Zerschlagungsszenario bessergestellt werden. Zudem beteiligt die

    Gesellschaft ihre heutigen Gläubiger im Range des § 38 InsO durch einen

    sog. Besserungsschein an den Chancen der Sanierung der Gesellschaft.

    An gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen sieht der Insolvenzplan zunächst eine

    vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals auf Null vor. Anschließend ist

    unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts eine Barkapitalerhöhung des

    herabgesetzten Grundkapitals um EUR 100.000 auf EUR 100.000 geplant. Zur

    Zeichnung der neuen Aktien gegen Bareinlagen in Höhe von EUR 100.000 werden

    ausschließlich die zwei Planinvestoren zugelassen, die zusätzlich eine

    schuldrechtliche Zuzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß §

    272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von insgesamt EUR 4.000.000 leisten werden. Im

    Anschluss an die Barkapitalerhöhung soll ein Rechtsformwechsel der

    Gesellschaft in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    erfolgen.

    Im Falle der Zerschlagung/Liquidation der Gesellschaft können die nicht

    nachrangigen, ungesicherten Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO nach

    der Vergleichsberechnung des Plans, die gegenwärtig noch auf den

    eingeholten Wertgutachten beruht und nach Abschluss des M&A-Prozesses um

    die daraus gewonnenen Erkenntnisse ergänzt werden wird, nicht mit einer

    Insolvenzquote rechnen. Die Gesellschaft geht daher davon aus, dass der

    Insolvenzplan so attraktiv ist, dass die Mehrheit der Gläubiger dem

    Insolvenzplan zustimmen wird.

    Der Insolvenzplan kann im Erörterungstermin gem. § 240 InsO von der

    Insolvenzschuldnerin noch in Einzelheiten geändert werden.

    KTG Energie AG

    Hamburg, den 23. Dezember 2016

    Der Vorstand

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    Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

    Über die KTG Energie AG

    Die KTG Energie AG setzt auf ein integriertes, nachhaltiges

    Geschäftsmodell, bei dem die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe nicht in

    Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion steht. Aktuell betreibt die KTG

    Energie AG mit 100 Mitarbeitern Biogasanlagen an 21 Standorten, die sowohl

    aufbereitetes Biogas direkt ins Erdgasnetz einspeisen wie auch Biogas zur

    Stromproduktion nutzen.

    Kontakt:

    Investor Relations / Presse

    E-Mail: investor@ktg-energie.de

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    23.12.2016 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: KTG Energie AG

    Ferdinandstr. 12

    20095 Hamburg

    Deutschland

    Telefon: +49 40 76755372

    Fax: +49 40 76755374

    E-Mail: info@ktg-energie.de

    Internet: www.ktg-energie.de

    ISIN: DE000A0HNG53, DE000A1ML257,

    WKN: A0HNG5, A1ML25

    Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

    Stuttgart, Tradegate Exchange; Open Market (Entry

    Standard) in Frankfurt

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    532933 23.12.2016 CET/CEST





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