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    DGAP-News  461  0 Kommentare MOLOGEN AG: Erfolgreiche Platzierung der Wandelschuldverschreibung in Höhe von EUR 4,99 Mio. - Seite 2



    Die Ausgabe und Lieferung der Teilschuldverschreibungen wird am 20. Januar 2017 erfolgen. Der Mittelzufluss soll zur weiteren Umsetzung des Strategieprogramms "Next Level" und dabei insbesondere für die weitere Entwicklung des Hauptprodukts, der Immuntherapie mit Lefitolimod, verwendet werden. Zudem gewinnt die Gesellschaft durch die zusätzlichen Mittelzuflüsse einen größeren finanziellen Spielraum, um weitere strategische und operative Maßnahmen in 2017 durchführen und sichern zu können. Darüber hinaus erlangt die Gesellschaft eine stärkere Position für anstehende mögliche Verhandlungen in Partnering- und Lizenzgesprächen. Nach heutiger Planung ist eine Finanzierung bis voraussichtlich Anfang 2018 gewährleistet.

    Die Transaktion wurde von der Dero Bank, München als Sole Bookrunner begleitet. Blättchen Financial Advisory GmbH hat MOLOGEN bei der Transaktion als Berater unterstützt.


    Walter Miller, Finanzvorstand der MOLOGEN AG, sagte: "Wir sind mit der Investorennachfrage und der Vollplatzierung sehr zufrieden. Insbesondere freuen wir uns über die hohe Bezugsquote und die erneute Unterstützung unserer Hauptaktionärin."


    Die Gesellschaft hatte im November 2016 eine erste Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 2,54 Mio. zu vergleichbaren Ausgabebedingungen begeben, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vollständig von der Großaktionärin GDT übernommen wurde. Zudem konnte die MOLOGEN AG eine deutlich überzeichnete Kapitalerhöhung mit einem Bruttoerlös von EUR 13,6 Mio. im Oktober 2016 erfolgreich abschließen.


    Wichtiger Hinweis:
    Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

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