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    SpruchZ  2813  0 Kommentare Österreich: Börsegesetz 2018 soll das Delisting neu regeln

    Mit dem im Entwurf vorliegenden Börsegesetz 2018 soll u.a. das Delisting in Österreich neu geregelt werden

    Mit dem im Entwurf (des Finanzministeriums) vorliegenden Börsegesetz 2018 soll u.a. das Delisting in Österreich neu geregelt werden. Börsenotierten Emittenten erhalten damit die Möglichkeit eines freiwilligen Rückzugs von der Wiener Börse. Bislang war ein Delisting bei im Amtlichen Handel (wird zukünftig mit dem Geregelten Freiverkehr zusammengelegt) notierten Aktien nicht möglich.

    Als problematisch wurde an dem Entwurf kritisiert, dass bereits eine Mehrheit von 50 Prozent plus eine Aktie einen entsprechenden Antrag durchsetzen könne. Die österreichische Aktionärsvereinigung IVA (http://www.iva.or.at) hat sich für eine deutlich höhere Schwelle von 90 Prozent ausgesprochen. Die IVA verweist darauf, dass viele Unternehmen nur einen Streubesitz von unter 25 Prozent hätten, der damit ständig von einem Delisting bedroht wäre. Die Folge wäre auch, dass institutionelle Investmentfonds verkaufen müssten bzw. erst gar nicht investierten.

    § 38 Abs. 6 BörseG 2018-E sieht vor, dass ein Antrag auf Widerruf der Zulassung (Delisting) zulässig ist, wenn der Anlegerschutz nicht gefährdet ist und die amtliche Notierung zumindest drei Jahre gedauert hat. Für einen Antrag bedarf es nach Abs. 7 eines Hauptversammlungsbeschlusses oder das Verlangen durch einen Aktionär, der über mehr als die Hälfte des stimmberechtigten Grundkapitals verfügt. Nach Abs. 8 gilt der Anlegerschutz als nicht gefährdet, wenn eine Angebotsunterlage nach dem ÜbG veröffentlicht wurde oder eine Handel an einem geregelten Markt im EWR gewährleistet ist, bei dem für das Delisting vergleichbare Voraussetzungen gelten.

    Die Frist der Begutachtung des Gesetzesentwurfs endet am 24. April 2017.

    Link zu der Seite des Österreichischen Finanzministeriums:

    https://bmf.gv.at/rechtsnews/MiFID_II_Umsetzung.html




    Martin Arendts
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    Der studierte Jurist (Jahrgang 1966) engagiert sich mit seiner Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht seit 1995 für die Anlegerinteressen bei Investments in Wertpapieren, geschlossenen Fonds und Immobilien. Er vertritt Kapitalanleger in Haftungsfällen und in Spruchverfahren. Martin Arendts war zudem viele Jahre als Aktionärssprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie als Dozent für Kapitalanlagerecht und Bankrecht im Rahmen der Münchener Anwaltsseminare tätig. An der Frankfurt School of Finance & Management absolvierte er ein Exzellenzprogramm für Aufsichtsräte.
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    Verfasst von Martin Arendts
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