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Frauenthal Holding AG / Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 iVm § 82 Abs 8 sowie § 82 Abs 10 BörseG / Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien - Seite 2
höchstens 10.000 Stück Optionen, die zum Bezug von je einer auf
Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktie der Gesellschaft zum
Bezugspreis von EUR 2 je Aktie berechtigen, gewährt werden. Als
besonderer langfristiger Anreiz besteht zudem die Möglichkeit, TOP-
Führungskräften davon abweichend im Jahr des Ablaufs einer
allfälligen Funktionsperiode jeweils bis zu höchstens 50.000 Stück
Optionen zuzuteilen. Insgesamt können unter dem Aktienoptionsplan
2017-2021 maximal 250.000 Aktienoptionen zugeteilt werden. Die
Zuteilung von Optionen unter den Aktienoptionsplänen der Gesellschaft
findet in jedem Geschäftsjahr jeweils einmalig innerhalb der ersten
sechs Monate für das unmittelbar vorangehende Geschäftsjahr mittels
Aufsichtsratsbeschlusses statt. Ein Eigeninvestment der
Planteilnehmer ist in Zusammenhang mit der Zuteilung von Optionen
nicht vorgesehen. Zugeteilte Optionen sind im Regelfall nach Ablauf
von drei Jahren ab Zuteilung an den Planteilnehmer und längstens bis
zum Ablauf desselben Geschäftsjahres ausübbar. Voraussetzung ist ein
aufrechtes Anstellungsverhältnis mit einem Unternehmen der Frauenthal
Gruppe bzw im Fall von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft ein
aufrechter Vorstands- Anstellungsvertrag. Optionen sind nicht
übertragbar und müssen höchstpersönlich ausgeübt werden. Für die
aufgrund Ausübung der Optionen erworbenen Aktien gilt im Regelfall
eine Behaltefrist von 36 Monaten. Jeder Teilnehmer an den
Aktienoptionsplänen ist berechtigt, so viele der aufgrund Ausübung
der Optionen erworbenen Aktien vor Ablauf der Behaltefrist zu
verkaufen, wie erforderlich ist, damit er seine persönliche
Einkommensteuer in Bezug auf die Ausübung der Optionen aus dem
Netto-Veräußerungserlös entrichten kann. Hinsichtlich weiterer
Einzelheiten zu den Aktienoptionsplänen sowie der Grundsätze und
Leistungsanreize, die der Gestaltung der Optionen zugrunde liegen,
wird auf die schriftlichen Berichte des Vorstands und des
Aufsichtsrats vom 1. Juni 2011 und vom 23. Mai 2016, die auf der
Internetseite der Gesellschaftwww.frauenthal.atzugänglich sind,
verwiesen. Eine ehemalige Führungskraft der Frauenthal Gruppe hat
anlässlich ihres Ausscheidens Ansprüche betreffend als
Leistungsanreiz während aufrechtem Anstellungsverhältnis in Aussicht
gestellte Optionen geltend gemacht und 2016 nach Verhandlungen 10.000
Optionen zugeteilt bekommen. Diese können noch bis zum 28. Februar
2018 ausgeübt werden. Für erworbene Aktien gilt eine Behaltefrist bis
1. März 2018. Ansonsten gelten die Bedingungen des Aktienoptionsplans
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