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    EANS-News  551  0 Kommentare Frauenthal Holding AG / Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 iVm § 82 Abs 8 sowie § 82 Abs 10 BörseG / Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien - Seite 2


    höchstens 10.000 Stück Optionen, die zum Bezug von je einer auf
    Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktie der Gesellschaft zum
    Bezugspreis von EUR 2 je Aktie berechtigen, gewährt werden. Als
    besonderer langfristiger Anreiz besteht zudem die Möglichkeit, TOP-
    Führungskräften davon abweichend im Jahr des Ablaufs einer
    allfälligen Funktionsperiode jeweils bis zu höchstens 50.000 Stück
    Optionen zuzuteilen. Insgesamt können unter dem Aktienoptionsplan
    2017-2021 maximal 250.000 Aktienoptionen zugeteilt werden. Die
    Zuteilung von Optionen unter den Aktienoptionsplänen der Gesellschaft
    findet in jedem Geschäftsjahr jeweils einmalig innerhalb der ersten
    sechs Monate für das unmittelbar vorangehende Geschäftsjahr mittels
    Aufsichtsratsbeschlusses statt. Ein Eigeninvestment der
    Planteilnehmer ist in Zusammenhang mit der Zuteilung von Optionen
    nicht vorgesehen. Zugeteilte Optionen sind im Regelfall nach Ablauf
    von drei Jahren ab Zuteilung an den Planteilnehmer und längstens bis
    zum Ablauf desselben Geschäftsjahres ausübbar. Voraussetzung ist ein
    aufrechtes Anstellungsverhältnis mit einem Unternehmen der Frauenthal
    Gruppe bzw im Fall von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft ein
    aufrechter Vorstands- Anstellungsvertrag. Optionen sind nicht
    übertragbar und müssen höchstpersönlich ausgeübt werden. Für die
    aufgrund Ausübung der Optionen erworbenen Aktien gilt im Regelfall
    eine Behaltefrist von 36 Monaten. Jeder Teilnehmer an den
    Aktienoptionsplänen ist berechtigt, so viele der aufgrund Ausübung
    der Optionen erworbenen Aktien vor Ablauf der Behaltefrist zu
    verkaufen, wie erforderlich ist, damit er seine persönliche
    Einkommensteuer in Bezug auf die Ausübung der Optionen aus dem
    Netto-Veräußerungserlös entrichten kann. Hinsichtlich weiterer
    Einzelheiten zu den Aktienoptionsplänen sowie der Grundsätze und
    Leistungsanreize, die der Gestaltung der Optionen zugrunde liegen,
    wird auf die schriftlichen Berichte des Vorstands und des
    Aufsichtsrats vom 1. Juni 2011 und vom 23. Mai 2016, die auf der
    Internetseite der Gesellschaftwww.frauenthal.atzugänglich sind,
    verwiesen. Eine ehemalige Führungskraft der Frauenthal Gruppe hat
    anlässlich ihres Ausscheidens Ansprüche betreffend als
    Leistungsanreiz während aufrechtem Anstellungsverhältnis in Aussicht
    gestellte Optionen geltend gemacht und 2016 nach Verhandlungen 10.000
    Optionen zugeteilt bekommen. Diese können noch bis zum 28. Februar
    2018 ausgeübt werden. Für erworbene Aktien gilt eine Behaltefrist bis
    1. März 2018. Ansonsten gelten die Bedingungen des Aktienoptionsplans
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