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    DGAP-Adhoc  547  0 Kommentare Linde AG: Linde AG bestätigt grundsätzliche Einigung mit Praxair, Inc. über das Business Combination Agreement zu dem Zusammenschluss unter Gleichen vorbehaltlich Gremienzustimmung beider Seiten - Seite 2



    ANLEGER UND WERTPAPIERINHABER WERDEN DRINGEND GEBETEN, DAS PROXY STATEMENT/DEN PROSPEKT UND DIE ANGEBOTSUNTERLAGE ÜBER DEN ANGESTREBTEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS UND DAS ANGESTREBTE ÜBERNAHMEANGEBOT ZU LESEN, SOFERN UND SOBALD DIESE VERFÜGBAR SIND, WEIL DARIN WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN SEIN WERDEN. Exemplare des Proxy Statement/des Prospekts (sofern und sobald verfügbar) sowie weiterer zugehöriger Dokumente, die von Praxair, Linde und New Holdco bei der SEC eingereicht wurden, können auf der Website der SEC unter www.sec.gov kostenlos abgerufen werden. Das Proxy Statement/der Prospekt (sofern und sobald verfügbar) sowie sonstige sich hierauf beziehende Dokumente sind darüber hinaus auf der Website von Praxair unter www.praxair.com kostenlos verfügbar. Nach erfolgter Gestattung durch die BaFin wird die Angebotsunterlage auf der Website der BaFin unter www.bafin.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsunterlage (sofern und sobald verfügbar) sowie sonstige sich hierauf beziehende Dokumente können darüber hinaus auf der Website von Linde unter www.linde.com kostenlos abgerufen werden.



    Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien an der New Holdco, Praxair oder Linde dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage - sobald deren Veröffentlichung von der BaFin gestattet worden ist - und in den bei der SEC eingereichten Dokumenten enthalten sein. Geld, Wertpapiere oder ein sonstiges Entgelt werden nicht verlangt und werden, falls auf die in diesem Dokument enthaltenen Informationen hin angeboten, nicht angenommen. Die im vorliegenden Dokument enthaltenen Informationen stellen keine Empfehlung zur Zeichnung bzw. zum Kauf von Wertpapieren dar.



    Wertpapiere werden ausschließlich mittels eines Prospekts angeboten, der den Anforderungen des US-Wertpapiergesetzes von 1933 (U.S. Securities Act of 1933) in seiner jeweils geltenden Fassung sowie den anwendbaren europäischen und deutschen Vorschriften genügt. Die Verbreitung dieses Dokuments ist in einigen Ländern möglicherweise nur eingeschränkt zulässig und Personen, die in den Besitz eines in diesem Dokument in Bezug genommenen Dokuments oder eine sonstige in diesem Dokument in Bezug genommene Information gelangen, wird empfohlen, sich über diese Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Eine Nichteinhaltung dieser Beschränkungen begründet möglicherweise einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze des betreffenden Landes. Es werden weder unmittelbar noch mittelbar Wertpapiere in oder in Jurisdiktionen hinein angeboten, in denen ein solches Angebot nicht im Einklang mit den Gesetzen dieser Jurisdiktionen stehen würde.

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