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    EANS-Hauptversammlung  720  0 Kommentare Ottakringer Getränke AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Seite 2


    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 23. Juni
    2017 (24:00 Uhr) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und
    Adressen zugehen muss, erforderlich:

    (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
    Per Post oder Boten:
    Ottakringer Getränke AG
    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
    Per E-Mail:
    anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at
    (als elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
    elektronischen Signatur)
    Per SWIFT:
    GIBAATWGGMS
    (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt beiStammaktien ISIN AT0000758008, bei
    Vorzugsaktien ISIN AT0000758032 im Text angeben)

    (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem
    § 18 Abs 3 genügen lässt
    Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 63
    Per E-Mail: anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at
    (Dabei können die Depotbestätigungen im Format PDF Berücksichtigung finden.)

    Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden
    und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der
    Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und
    hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
    Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
    der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
    * Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
    zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
    * Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
    zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register
    und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt
    wird,
    * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung
    der Gattung oder der Wertpapierkennnummer; Stammaktien ISIN AT0000758008,
    Vorzugsaktien ISIN AT0000758032,
    * Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
    * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

    Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
    Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 18. Juni 2017
    (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher
    Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

    Identitätsnachweis
    Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei
    der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
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    EANS-Hauptversammlung Ottakringer Getränke AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Seite 2 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - 26.05.2017 Ottakringer Getränke AG Wien, FN 84925 s ISIN AT0000758008 …

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