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    EEG 2017: Kleinere PV-Anlagen erhalten weiterhin feste Vergütung

    Seit Beginn dieses Jahres werden Ausschreibungen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2017 durchgeführt. Interessant für Anleger dürfte sein, dass für kleinere Photovoltaikanlagen bis zu 750 kW weiterhin feste Vergütungen bezahlt werden.

    Bislang waren Investitionen in erneuerbare Energien zumindest in Bezug auf die Einspeisevergütungen gut planbar. Mit dem EEG 2017 erfolgte nun jedoch ein Paradigmenwechsel: Die Förderhöhen sind demnach nicht mehr gesetzlich fixiert, sondern werden in einem Ausschreibungsverfahren festgestellt. Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums war es, die Förderkosten durch den entstehenden Wettbewerb zu senken und den Gesamtzubau der erneuerbaren Energien besser abschätzen zu können. Zwar ist es noch zu früh für ein Fazit, doch bislang vorliegende Zahlen deuten darauf hin, dass die Kilowatt-Preise durch das neue Prozedere bereits gesunken sind: So wurden die Förderkosten im Bereich Photovoltaik seit der ersten Pilotausschreibung im Jahr 2015 bis zur ersten regulären Ausschreibung nach EEG 2017 in diesem Jahr von 9,17 Cent pro KWh auf nun 6,58 Cent pro KWh gedrosselt.

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    EEG 2017: Kleinere PV-Anlagen erhalten weiterhin feste Vergütung Seit Beginn dieses Jahres werden Ausschreibungen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2017 durchgeführt. Interessant für Anleger dürfte sein, dass für kleinere Photovoltaikanlagen bis zu 750 kW weiterhin feste Vergütungen bezahlt werden. …

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