checkAd

    Spektakuläres Urteil  4580  0 Kommentare BGH entscheidet: Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerkrediten werden erstattet

    Die Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) illegal. Für viele Unternehmer ergibt sich nun die Möglichkeit tausende Euro von ihrer Bank zurückzufordern, falls diese eine Bearbeitungsgebühr bzw. ein Bearbeitungsentgelt verlangt hat.

    Banken kassieren weitere Gebührenschlappe

    Banken und Sparkassen haben vor Gericht eine weitere Niederlage einstecken müssen. Diesmal ging es um die Bearbeitungsentgelte bei Krediten für Unternehmer, zu denen der Bundesgerichtshof (BGH) am 4. Juli 2017 entscheiden hat (Pressemitteilung Nr. 104/2017) . Schon vor drei Jahren entschied der BGH, dass diese Gebühren bei Verbraucherdarlehen nicht rechtens sind. Ging es bei den Verbraucher aber um einen Rahmen von 500 bis ca. 1.000 Euro, so kann es bei Unternehmerkrediten um 10.000 bis 20.000 Euro gehen. Nun folgt das Gericht seiner Rechtsprechung auch für die Unternehmerkredite. Das Argument: Der Darlehensgeber kann nicht zwei Gebühren für ein und dieselbe Leistung erheben. Entweder er verlangt Zinsen für seine Leistung, oder aber eine Gebühr oder ein Entgelt. (BGH XIZR 348/13)


    Sie haben bereits eine Bearbeitungsgebühr oder ein Entgelt an Ihr Kreditinstitut gezahlt? Lassen Sie Ihre Verträge von uns kostenfrei auf eine Rückforderung prüfen.

    > Zur kostenfreien Erstberatung


    Was bedeutet das Urteil für Unternehmer und was sollte man tun?

    Für Unternehmer bedeutet das Urteil vor allem, dass sie Gebühren zurückverlangen können – und zwar verzinst. Freiwillig werden die Banken das allerdings nicht tun. Schon bei den Verbraucherkrediten haben wir als Kanzlei gemerkt, dass der Widerstand, die Gebühren zurückzuzahlen, sehr hoch war. Außerdem wird wahrscheinlich über die Höhe der Zinsen gestritten werden, wie bei den Verbraucherdarlehen. Auch zu diesem Punkt hatte der BGH eindeutig entschieden, trotzdem weigerten sich die Banken den im Richterspruch festgelegten Zinssatz zu zahlen. Die Gebühr musste mit fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz seit der Bezahlung verzinst und rückerstattet werden.

    Auch werden sich viele darlehensgebende Institute darauf berufen, dass die Verjährungsfrist für die Rückforderung der Entgelte oder Gebühren schon abgelaufen ist. Wir kennen diese Scheinargumente und haben sie erfolgreich entkräftet. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenfreien Erstberatung und wir schätzen Ihre Chancen ein.

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Ansprüche auf Rückforderung von Bearbeitungsgebühren verjähren innerhalb von 3 Jahren seit ihrer Zahlung – zum Ende des jeweiligen Jahres. Ist also die Zahlung der Bearbeitungsgebühr z.B. im Juli 2014 erfolgt, dann endet die Verjährungsfrist am 31.12.2017. Somit sind aus heutiger Sicht (Stand Juli 2017) nur noch Ansprüche aus dem Jahr 2014 bis heute durchsetzbar.

    Seite 1 von 2



    Dr. Timo Gansel
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Finanzmediator. Seit über 10 Jahren ist er Inhaber der Berliner Kanzlei Gansel Rechtsanwälte mit 80 Mitarbeitern, die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Immobilienrecht und Arbeitsrecht spezialisiert ist. In den Medien ist Dr. Gansel immer wieder beliebter Experte beim Thema Finanzmarktrecht und Verbraucherschutz. Dr. Timo Gansel und sein Team gehören zu den erfahrensten Wegbereitern des Widerrufsjokers und der Rückabwicklung von Verbraucherdarlehen. Beim „Widerruf von Immobilienkreditverträgen" verfügt die Kanzlei über Erfahrungen aus mehr als 25.000 geprüften Verträgen bei 800 Banken und kann auf eine überdurchschnittliche Erfolgsquote verweisen. Für die meisten Anliegen bekommen Interessenten eine kostenfreie Ersteinschätzung. Die Kanzlei steht durch ihre Erfahrung in engem Kontakt mit den Verbraucherzentralen, publiziert regelmäßig in der Fachpresse und tritt häufig auf Kongressen auf.
    Mehr anzeigen
    Verfasst von Dr. Timo Gansel
    Spektakuläres Urteil BGH entscheidet: Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerkrediten werden erstattet Die Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) illegal. Für viele Unternehmer ergibt sich nun die Möglichkeit tausende Euro von ihrer Bank zurückzufordern.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer