Policen-Check
Auch im Reisefieber gut versichert - Seite 2
Schwieriger ist es, wenn Sie einen Urlaub mit Mietwagen planen. Dann ist es besser, das Auto in Deutschland zu buchen. Nur dann muss das Auto über eine Haftpflicht-Deckungssumme von mehreren
Millionen Euro verfügen. Zudem ist es meist vollkaskoversichert. Buchen Sie Ihren Wagen vor Ort, dann sollten Sie eine "Mallorca-Police" haben, vor allem bei Aufenthalten in südosteuropäischen
Ländern oder in den USA. Zwar werden Mietwagen auch dort mit Versicherungen angeboten, allerdings richten sich die Deckungssummen nach den im Land üblichen Mindestsummen. Ein Schaden kann über
diese Beträge hinausgehen. Und für die Differenz haftet dann der Versicherte mit dem eigenen Vermögen. Eine Mallorca-Police hingegen erhöht die Versicherungssumme auf die in Deutschland übliche
Deckung. Sie ist Bestandteil bei vielen Kfz-Haftpflichtversicherungen oder kann gegen einen Zusatzbeitrag eingeschlossen werden.
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3. Reiserücktrittsversicherung: Bei teuren Reisen sinnvoll
Sind Ihre Reisekosten besonders hoch, sollte bei der Buchung eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Gerade nicht vorhersehbare Ereignisse können einen Urlaubstraum schnell platzen lassen. Mit einer entsprechenden Absicherung wird man für die Kosten des Ausfalls der kompletten Reise, bei einem Einschluss von Reiseabbruch auch für eine verfrühte Abreise entschädigt.
4. Unfallversicherung: Wichtig für Sportler
Ob Kitesurfen oder Tauchen - gerade im Urlaub probieren viele eine neue Sportart aus. Wer keine private Unfallversicherung hat, für den kann eine Reiseunfallversicherung interessant sein. Die
angesetzten Schadenssummen sind allerdings eher niedrig. Gleiches gilt für Ihre private Haftpflichtversicherung, die bei Schäden, die Sie bei anderen verursachen, einspringt. Oft sind jedoch
Risikosportarten ausgeschlossen.
Wer sich im Urlaub sportlich betätigen will, der sollte auf seinen Versicherungsschutz achten. (© oneinchpunch)
5. Gepäckversicherungen: Verzichtbar
Überflüssig sind Gepäckversicherungen. Das Preis-Leistungsverhältnis gilt als schlecht. Außerdem wird Versicherten zudem bei Diebstählen grobe Fahrlässigkeit unterstellt, so dass er keine
Leistungen erhält. Und bei einem Diebstahl aus dem Hotelzimmer greift ohnehin in der Regel Ihre private Hausratversicherung.
Gesucht: Versicherung gegen Verspätungen und Streiks
Wenn ein gebuchter Flug aufgrund eines Streiks ausfällt oder sich um mehr als fünf Stunden verspätet, können sich Passagiere von Linienflügen den Ticketpreis erstatten lassen oder verlangen, auf
einem anderen Weg zu ihrem Zielort gebracht zu werden. Anders bei Pauschalreisen: Fällt der Hinflug aus, können Veranstalter und Reisende den Vertrag kündigen. Der Reisepreis muss nicht mehr
gezahlt werden. Eventuelle Stornokosten bei Hotels werden aufgeteilt. Tritt der Kunde die Reise später an, wird der Reisepreis für die entgangenen Urlaubstage anteilig erstattet. Fällt der Rückflug
aus, muss der Veranstalter den Kunden nach Deutschland zurück transportieren.
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