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    Immobilienrecht Spanien  1075  0 Kommentare Tierra Mallorca informiert - Seite 2

    - Katasteramt: Überprüfung aller Daten (Eigentümer, Immobilie, Gebäude, Schwimmbad, Garage, usw.), um festzustellen, ob sie mit den tatsächlichen Gegebenheiten und dem Grundbuchamt übereinstimmen
    - Grundbuchamt: Beantragung eines aktuellen Grundbuchauszuges zur Überprüfung aller Daten (Eigentümer, Nießbrauch, Immobilienbeschreibung, Umgrenzungen...), Feststellung von Belastungen (Hypotheken, Pfändungen, Wegerechte, Steuerbelastungen...)
    - Hypotheken und andere Belastungen (z.B. eventuell bestehende Mietverträge)
    - Gemeinde: Prüfen, dass bezüglich der Immobilie kein Verfahren aus Steuergründen oder wegen unlizenziert erbrachten Arbeiten eingeleitet und die Immobilie korrekt identifiziert ist
    - Weitere Baumöglichkeiten: Prüfung der geltenden Vorschriften und Bestätigung durch einen Fachmann. Aufzeichnungen im Grundbuch, um festzustellen, ob es aus Grundstücksabtrennung stammt.
    - Eigentümergemeinschaft: Bescheinigung, dass man sich bezüglich der Gemeinschaftskosten mit den Zahlungsverpflichtungen auf dem Laufenden befindet.
    - Sonstige Unterlagen, wie zum Beispiel: Bewohnbarkeitsbescheinigung, topographischer Bericht (falls erforderlich), Immobilienversicherung, Zehnjahresversicherung für neue Immobilien
    - Energieausweis, Grund- und Müllsteuern, Dokumente und Garantien von Ausstattungen usw...

    Voraussetzungen für touristische Vermietung

    Um die eigene Immobilie touristisch vermieten zu dürfen, müssen bestimmte Formalitäten bei den zuständigen Behörden erfüllt werden und über die kompletten Unterlagen, die die rechtliche und urbanistische Legalität der Immobilie beweist, zu verfügen. Als Erstes muss eine Anmeldung bei der Conselleria de Turisme eingereicht werden, "Declaración responsable de inicio de actividad", kurz DRIAT genannt, in der die Merkmale der Immobilie anzugeben sind: Name, mit dem das Haus angeboten wird, komplette Adresse, Anzahl von Zimmern und Badezimmern, Plätze, Auflistung der Ausstattung usw...

    Eine Anmeldung beim balearischen Finanzamt ist ebenfalls erforderlich, da seit 2016 mit der Vermietungstätigkeit die touristische Steuer -"Impuesto sobre Estancias Turísticas"- anfällt.

    Zu beachten: Eine touristische Vermietung ist nicht für alle Immobilien und in allen Gebieten der Inseln erlaubt.

    Zurzeit befindet sich in Bearbeitung eine Änderung des aktuellen Gesetzes (Ley 8/2012, de 19 de Julio, del Turismo de las Illes Balears), die voraussichtlich im Juni/Juli dieses Jahres in Kraft treten wird.

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