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    Eigenschäden  2928  0 Kommentare Die private Haftpflichtversicherung und die Familie

    Das Abendessen bei der Schwiegermutter endete mit einem Knall: Beim Abräumen des Geschirrs stolperte der Schwiegersohn unglücklich und mehrere Teller des teuren Lieblings-Service lagen in Scherben. Dank privater Haftpflicht zwar ein ärgerlicher, aber kein finanziell belastender Schaden. Falsch: Der Schaden bleibt in der Familie.


    Bei Schäden durch Familienangehörige greift deren Haftpflichtversicherung meist nicht. (© Yuri Seleznyov)

    Sobald der oder die Geschädigte ein Familienangehöriger ist oder aber mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft lebt, zahlt die Haftpflicht in der Regel nicht. Dann handelt es sich um einen „Eigenschaden“, der bei Privatpersonen meistens nicht versichert ist. 

    Warum Tollpatsche und Tagträumer einen Extra-Schutz brauchen
     

    Wer einem Familienangehörigen einen Schaden zufügt, muss ungeachtet des verwandtschaftlichen Verhältnisses dafür haften, steht in Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Normalerweise muss der Verursacher den Schaden aus eigener Tasche zahlen, denn die Haftpflicht-Versicherer zahlen bei einem Eigenschaden meistens nicht. 

    In den Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen (AHB) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist dieser Punkt genau festgehalten. Die AHB stellen für die Versicherer allerdings keine Pflicht dar, sondern nur eine Orientierung. In den "Basis-Tarifen" der privaten Haftpflichtversicherung folgen die Versicherer den AHB sehr häufig. Erweiterte Leistungen und Deckungen gehen sowohl über den Basis-Tarif als auch die AHB hinaus und decken auch Eigenschäden ab. Für Tollpatsche und Tagträumer, die keinen Ärger in der Familie wollen, sind solche erweiterten Tarife genau richtig.

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    Dieter Fromm
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    Dieter Fromm ist Gründer und Geschäftsführer von moneymeets. Vorher war er 29 Jahre als Berater, Private Banker und Gesamtverantwortlicher für das Privatkundengeschäft der drittgrößten Sparkasse Deutschlands tätig. Mit der Gründung von moneymeets im Jahr 2011 hat er sich auf die Transparenz und die digitale Alternative zur klassischen Anlageberatung konzentriert.
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    Verfasst von Dieter Fromm
    Eigenschäden Die private Haftpflichtversicherung und die Familie Eine private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Versicherte anderen unabsichtlich Schäden zufügen, doch sie deckt Sachschäden von Angehörigen nicht. Lebenspartner müssen auch bei Personenschäden aufpassen.