DGAP-Adhoc
STEICO SE beschließt Kapitalerhöhung um bis zu 10 Prozent des Grundkapitals
DGAP-Ad-hoc: STEICO SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
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Feldkirchen bei München, 19. September 2017 - Der Verwaltungsrat der STEICO SE (ISIN DE000A0LR936) (die "Gesellschaft") hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 10% zu erhöhen. Die Bezugsrechte der Aktionäre sind ausgeschlossen gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlagen und unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals von 6.401.575,00 EUR entsprechend § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft.
Das Grundkapital der Gesellschaft soll durch die Ausgabe von bis zu 1.280.315 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien von 12.803.150 EUR auf bis zu 14.083.465 EUR erhöht werden. Die neuen Aktien werden volle Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr 2017 erhalten und die gleichen Rechte vermitteln wie die bestehenden Aktien. Es wird erwartet, dass die neuen Aktien ab dem 25. September 2017 im m:access gehandelt werden. Der Netto-Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll verwendet werden, um die Wachstumsstrategie der Gesellschaft zu finanzieren, insbesondere den Aufbau neuer oder erweiterter Produktionskapazitäten für Holzfaser-Dämmstoffe und/oder Konstruktionsprodukte, den Erwerb potentieller Akquisitionsziele (gebrauchte Produktionsanlagen, ergänzende Geschäftsfelder) wie auch für allgemeine Geschäftszwecke.