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    Verfahren um AKW-Subventionen für Hinkley Point C  615  0 Kommentare Europäischer Gerichtshof weist Klage von Greenpeace Energy endgültig zurück

    Luxemburg/Hamburg (ots) - Der Europäische Gerichtshof hat die
    Klage des Ökoenergieanbieters Greenpeace Energy gegen
    Milliarden-Subventionen für das geplante britische Atomkraftwerk
    Hinkley Point C endgültig abgelehnt. "Das Gericht stützt seine
    Entscheidung im Wesentlichen auf formale Gründe, inhaltlich sehen wir
    uns aber nicht widerlegt", sagt Sönke Tangermann, Vorstand bei
    Greenpeace Energy: "Der EuGH geht auf unser Kernargument nicht ein,
    dass die britischen Atomsubventionen den europäischen Energiemarkt zu
    Lasten erneuerbarer Energien verzerren. Insofern ermutigt uns das
    Urteil, auch weiterhin gegen Hinkley Point C und die drohende
    Widerkehr der Atomkraft in Europa zu kämpfen", so Tangermann.

    Die Energiegenossenschaft hatte im Frühjahr 2015 gegen die
    Genehmigung des mehr als 100 Milliarden Euro schweren
    Subventionspakets für das geplante Atomkraftwerk Hinkley Point C vor
    dem Luxemburger EU-Gericht geklagt. Wissenschaftliche Gutachten im
    Auftrag des Ökoenergieanbieters hatten eine messbare
    Wettbewerbsverzerrung durch Hinkley Point C sowie wirtschaftliche
    Nachteile für Greenpeace Energy nachgewiesen. Die Subventionen für
    das britische AKW drohen zudem zu einer Blaupause für weitere
    Atomprojekte in anderen EU-Staaten zu werden. Die Folge wäre ein
    erheblich gestiegenes Risiko durch neue AKWs sowie dramatische
    Verzerrungen an den Strommärkten zu Lasten saubererer Energien.

    "Mit diesen Argumenten hat sich das Gericht im Kern nicht befasst,
    sondern vielmehr bei Greenpeace Energy keine besondere
    Klageberechtigung gesehen und uns deshalb die Klageberechtigung
    abgesprochen", sagt Dr. Dörte Fouquet von der Rechtsanwaltskanzlei
    Becker Büttner Held, die Greenpeace Energy im Verfahren vertritt. Sie
    kritisiert: "Die hohe Hürde, mit der das Gericht praktisch jedes von
    den Beihilfen benachteiligte Unternehmen im Energiebinnenmarkt als
    Kläger in dieser Sache ausschließt, steht in krassem Widerspruch zum
    Selbstverständnis des EuGH als allgemein zugängliche, bürgernahe
    Instanz." Der Gerichtshof verkennt damit nach Einschätzung der
    Rechtsanwältin seine Verantwortung als europäisches oberstes
    Verwaltungsgericht, das Entscheidungen der Kommission mit
    grenzüberschreitender Marktauswirkung genau prüft.

    Nach der Entscheidung des EuGH sieht Greenpeace Energy nun vor
    allem die Politik in der Pflicht. "Zum einen muss jetzt der
    europäische Gesetzgeber der drohenden Alimentierung neuer AKWs einen
    Riegel vorschieben", so Tangermann. Nötig sei daher eine
    entsprechende Neufassung der europäischen Beihilfeleitlinien. Nach
    derzeitiger Rechtslage werden Förderungen für erneuerbare Energien
    über die EU-Beihilfeleitlinien eingeschränkt, für AKW-Subventionen
    gelten diese Grenzen hingegen nicht. Hier geht die Kommission sogar
    von einem Zwang zur Subvention aufgrund des veralteten
    Fördergedankens im Euratom-Vertrag von 1957 als Rechtfertigungsgrund
    aus. "Im Interesse des Wettbewerbs und des ökologischen Umbaus
    unserer Energieversorgung muss diese realitätsferne Interpretation
    beendet werden, damit das Subventionsmodell für Hinkley Point C nicht
    zur Blaupause für andere AKW-Projekte in Europa wird", fordert der
    Greenpeace-Energy-Vorstand. Zudem müsse der Euratom-Vertrag, mit dem
    die EU-Kommission als Prozessgegnerin die Beihilfen für Hinkley Point
    C stets verteidigt hat, jetzt dringend politisch auf den Prüfstand
    gestellt werden. "Die nächste Bundesregierung sollte eine
    Vertragsstaatenkonferenz einberufen, um die unzeitgemäße und
    energiewirtschaftlich unsinnige Förderung der Atomkraft in Europa zu
    beenden", sagt Sönke Tangermann.

    Unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens hat Greenpeace
    Energy im September bei der EU-Kommission offiziell Beschwerde gegen
    weitere Milliarden-Subventionen an den Energiekonzern EDF eingelegt,
    die mutmaßlich dem britischen AKW-Projekt zu Gute kommen sollen.
    Aktuell beteiligt sich die Energiegenossenschaft zudem am
    grenzüberschreitenden Umweltprüfverfahren (UVP), bei dem Akteure aus
    betroffenen Anrainerstaaten zu den ökologischen Auswirkungen von
    Hinkley Point C angehört werden. "Hier werden wir in der kommenden
    Woche eine kritische Stellungnahme auf den Weg bringen", so
    Tangermann, "denn es geht uns langfristig darum, riskante und teure
    Atomprojekte zu verhindern und stattdessen die nachhaltige
    Energiewende in Europa voranzutreiben."

    OTS: Greenpeace Energy eG
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/16698
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    Pressekontakt:
    Christoph Rasch
    Politik und Kommunikation
    Greenpeace Energy eG
    Telefon 030 / 28 482 210
    christoph.rasch@greenpeace-energy.de
    www.greenpeace-energy.de



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