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     260  0 Kommentare Wenn das vererbte Ferienhäuschen im Ausland plötzlich zum Streitfall wird - Seite 2


    des Erblassers zu beurteilen sein."

    Vor 2015 wurde in Deutschland die Frage nach dem Recht bei internationalen Erbfällen nach dem Staatsangehörigkeitsprinzip beantwortet. Es war also gleichgültig, ob Deutsche in ihrer Heimat oder im Ausland lebten - stets galt das deutsche Recht. Das hat sich geändert: Es ist jetzt nicht mehr relevant, welche Staatsangehörigkeit der Erblasser hatte. "Es ist vielmehr der letzte gewöhnliche Aufenthalt entscheidend", erläutert Prof. Tilmes.

    Kommt im Todesfall statt der ursprünglichen Planung plötzlich fremdes Erbrecht zur Anwendung, kann dies mitunter zu unliebsamen Überraschungen für die Angehörigen führen. So ist etwa das im deutschen Erbrecht geltende Pflichtteilsrecht einigen anderen Erbrechtsordnungen unbekannt. Auch die Beteiligung des Ehegatten am Erbe kann anders oder gar nicht geregelt sein.

    Estate Planer sorgen für Klarheit

    "Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, wie wichtig es ist, rechtzeitig die Beratungsleistung eines unabhängigen Estate Planners in Anspruch zu nehmen", sagt FPSB-Vorstand Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel ist. "Denn von der EU-Erbrechtsverordnung ist potenziell jeder betroffen, der sich über längere Zeit in einem Land aufhält, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt", erläutert Tilmes.

    "Wer nicht will, dass für seinen Nachlass ein unbekanntes und womöglich nachteiliges Erbrecht greift, sollte sich frühzeitig mit der eigenen Vermögensnachfolgeplanung auseinandersetzen", empfiehlt deshalb Prof. Tilmes. "Denn es geht nicht nur um rechtssichere Ausgestaltung, wozu ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden sollte, sondern zuerst geht es um die finanziellen und wirtschaftlichen Ziele und Wünsche, die in der Nachfolgeplanung berücksichtigt werden sollen." In einem Testament kann in Bezug auf die EU-Erbverordnung verfügt werden, dass deutsches Erbrecht grundsätzlich angewendet werden soll. Dieses Wahlrecht sieht die Verordnung ausdrücklich vor. In vielen Fällen kann somit Unsicherheit durch eine Rechtswahl im Testament beseitigt werden. Wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, kann das Recht eines dieser Staaten wählen. Dennoch sollte jeder Sachverhalt in Bezug auf sonstige bilaterale Verträge individuell überprüft werden.

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    Verfasst von Pressetext (PM)
    Wenn das vererbte Ferienhäuschen im Ausland plötzlich zum Streitfall wird - Seite 2 Ob Auswandererfamilien, Unternehmer und Arbeitnehmer, die sich sehr viel im Ausland aufhalten oder der Rentner mit seiner Ferienimmobilie auf Mallorca - beim Thema Erbe sind die Vorgaben der EU-Erbverordnung zu beachten. Denn wenn man länger …

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